BEE: Statement von Dr. Simone Peter, BEE-Präsidentin, zur Einigung der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung

  • News  Newsletter

Klimaschutzgesetz muss zeitnah auf den Weg gebracht werden.

„Die Kohlekommission hat nach langen Verhandlungen einen Kompromiss erzielt, der Klarheit über die Zukunft der Energieversorgung bringt, einen sozialverträglichen Strukturwandel in den heutigen Kohleregionen einleitet und ihnen eine zukunftstaugliche Perspektive gibt. Mit Bezug auf die Klimaschutzambitionen muss der Beschluss im anschließenden Verfahren weiter konkretisiert und mit ambitionierten Maßnahmen unterlegt werden.

Es ist gut, dass die Kommission das 65%-Ziel für Erneuerbare Energien in der Stromversorgung bis 2030 nochmals bekräftigt hat. Ein rascher Einstieg in den Kohleausstieg beinhaltet aus Sicht des BEE besondere Vorteile. Je eher Deutschland damit anfängt, desto früher beginnt die Modernisierung der Energiewirtschaft und die damit einhergehende Modernisierung des Industriestandortes. Und auch die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich einen schnellen Kohleausstieg, wie das jüngste, noch am Freitagmorgen veröffentlichte Politbarometer einmal mehr zeigt.

Die Kommissionsempfehlungen für die Reduktion der Kohleverstromung in den 2020er Jahren werden voraussichtlich dazu beitragen, das nationale Klimaschutzziel 2030 zu erreichen. Die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens werden damit jedoch noch nicht erreicht. Dies wäre vor dem Rahmen der Strukturkommission nur möglich, wenn die verbleibenden Kohlekraftwerke möglichst wenig in Betrieb sind. Eine Reduktion der Volllaststunden der Kohlekraftwerke lässt sich nur durch einen schnellen Ausbau Erneuerbarer Energien sowie eine CO2-Bepreisung in ausreichender Höhe erreichen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass 2023 der Abschaltpfad an die Vorgaben des Pariser Klimaschutzabkommens angepasst wird. Spätestens dann sollte auch ein Abschaltplan für die Jahre 2025 bis 2030 beschlossen werden.

Die Bundesregierung sollte jetzt zeitnah das Klimaschutzgesetz auf den Weg bringen, das sicherstellt, dass das von der Kommission befürwortete 65%-Ziel für Erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030 mit dem entsprechenden Zeit- und Mengengerüst umgesetzt wird. Da inzwischen auch die Industrieverbände (BDI, DIHK) bestätigen, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien dämpfend auf die Strompreise wirkt, sollte dem nichts mehr entgegenstehen. Zudem gäbe das auch den Arbeitsplätzen in der Branche der Erneuerbaren Energien mehr Sicherheit, die heute nicht gegeben ist. Im Klimaschutzgesetz sollten zugleich Maßnahmen vorgeschrieben werden, die die Zielerreichung in den anderen Sektoren ermöglichen und damit auch dort die Modernisierung und neue Chancen für den Industriestandort einleiten.“

 

Logo_BEE-logo-2-4c.png