BAFA und KfW-Förderung nicht immer kombinierbar

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Die gleichzeitige Inanspruchnahme der BAFA-Förderung und eines KfW-Förderprogramms für die Errichtung einer Öko-Heizung ist nur in bestimmten Fällen möglich:

So ist für dieselbe Maßnahme die Kombination einer BAFA-Förderung mit KfW-Förderungen in folgenden Programmen zulässig:

• „Energieeffizient Bauen“ (Kredit, Programmnummer 153),
• „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ (Kredit, Programmnummer 167).

Die Inanspruchnahme anderer KfW-Programme (insbesondere des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“ Kredit, Programmnummer 151/152) ist unschädlich, wenn die vom BAFA geförderte Solarthermie-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlage nicht über die KfW finanziert wird. In diesem Fall liegt eine Kombination, aber keine Kumulierung vor.

Ist dagegen die Solarthermie-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlage im Finanzierungsplan des KfW-Programms 151/152 enthalten, kann die BAFA-Förderung nicht bewilligt werden. Es besteht ein Kumulierungsverbot. Um trotzdem noch in den Genuss der BAFA-Förderung zu gelangen, muss der Antragsteller den KfW-Kredit dahingehend abändern lassen, dass die Solarthermie-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlage nicht mehr Bestandteil der KfW-Finanzierung ist. Damit ist dann eine Förderung nach den MAP-Richtlinien möglich.

(Quelle: BAFA)

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