Änderungen bei der BEG-Förderung ab dem 01. Juli 2021

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Zum 01.07.2021 tritt die Wohn- und Nichtwohngebäude-Förderung in Kraft (BEG für WG und NWG). Damit wird die Bundesförderung effiziente Gebäude nun auch auf die Finanzierung von Neubauten und Vollsanierungen ausgeweitet. Zum 01.01. waren bereits die BEG Einzelmaßnahmen gestartet, mit welcher die BAFA u.a. den Heizungstausch mit einer Wärmepumpe fördert.

Die BEG für WG und NWG ist nun bei der KfW-Bank aufgehängt und dort der Nachfolger der bisherigen KfW-Effizienzhaus-Programme. Wie ihre Vorgänger bezieht sich die BEG-Förderung für WG/NWG auf die Errichtung bzw. Sanierung bezogen auf die gesamten Projektkosten. Mit den BEG Einzelmaßnahmen zum Jahresbeginn war die gezielte Förderung von Wärmepumpen im Neubau weggefallen. Der neue Programmteil der BEG ist durchaus auch für den Neubau attraktiv:

  • Alternativ zu Darlehen und Tilgungszuschuss wird nun immer auch die Variante einer vollständigen Zuschussförderung angeboten.
  • Sowohl der Prozentsatz als auch die förderfähigen Kosten sind beim Einsatz erneuerbarer Energien deutlich höher als beim Einbau einer Gasheizung. Dabei bestimmt sich die Förderhöhe nach dem erfüllten Effizienzhausstandard in einem bestimmten Prozentsatz. Zum Beispiel: Für ein neues Einfamilienhaus mit EFH-55-Standard und Wärmepumpe werden 17,5% von max. 150.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit erstattet. Durch den Einsatz einer Wärmepumpe liegt die Förderung bei 26.250 Euro. Wird das gleiche Haus mit einem konventionellen Heizsystems ausgestattet liegt die Förderung hingegen bei nur 18.000 Euro (15% von max. 120.000 Euro).
  • Die Vollsanierung eines Gebäudes im Rahmen der BEG WG/NWG kann mit den BEG Einzelmaßnahmen kumuliert werden: Die Wärmedämmung kann dabei über das eine, der Heizungstausch über das andere Programm gefördert werden

Auf der Website der KfW finden Sie alle Informationen.

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