Stellungsnahme zum BMWK-Diskussionspapier zur Kommunalen Wärmeplanung

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Das vom BMWK vorgelegte Diskussionspapier „Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung“ wird durch den BWP sehr begrüßt.

Das vom BMWK vorgelegte Diskussionspapier „Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung“ wird durch den BWP sehr begrüßt. So können nun Gegebenheiten und relevante Akteure vor Ort besser einbezogen und miteinander vernetzt werden. Gleichzeitig sind Länder und Kommunen nun stärker in der Verantwortung, Zielvorgaben zu machen, wobei eine entsprechende Verbindlichkeit nicht fehlen darf.

Das Papier enthält aus Sicht des BWP einige wichtige Punkte für eine gelungene Wärmewende, wobei wichtige Rahmenbedingungen nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Konkret geht es zum Beispiel darum, Informationen zu Wärmequellen öffentlich zu verzeichnen, sodass Planungsbüros, Energieversorger, Gebäudeeigentümer und weitere darauf zugreifen und so die Deckung zukünftig entstehender Wärmebedarfe effizient planen können. Diese Daten sollten ergebnisoffen in Katastern verzeichnet und öffentlich verfügbar gemacht werden. Informationsbedarfe bestehen zudem hinsichtlich der Beheizungsstruktur von Gebäuden. Entsprechend der Ankündigung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung sollte daher ein digitales Gebäudeenergiekataster erstellt werden. Aus der Sicht elektrischer Wärmepumpen kommt es außerdem darauf an, dass Verteilnetzbetreiber ihrer Aufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Stromverteilnetze nachkommen (können). Daher sollten Verteilnetzbetreiber regelmäßig ihre Netzkapazitäten sowie Ausbaupläne offenlegen. Dabei ist auch darauf einzugehen, welche Anschlussleistung elektrischer Wärmepumpen bereits vorhanden ist bzw. im Zeitverlauf erwartet wird. In ähnlicher Weise sind Netzparameter und -entwicklungspläne auch für Gas- und Fernwärmenetze offenzulegen.

Neben der Datenbereitstellung sind einheitliche Zuständigkeiten und Genehmigungsverfahren ein wichtiger Punkt. Die Bohrung von Erdwärmesonden, die Aufstellung von Luft-Wasser-Wärmepumpen und die Erschließung weiterer Wärmequellen (u.a. für Wärmenetze) ist derzeit mit einem föderalen Flickenteppich von Genehmigungsrecht konfrontiert. Hier müssen von Bund, Ländern und Kommunen für einheitliche und transparente Regeln und Verfahrensweisen geschaffen werden.

Ein Thema, das im Diskussionspapier gänzlich vernachlässigt wird, ist die Tatsache, dass es im Bereich der Gebäudeenergie einen zunehmenden Bedarf an Kühlung und Klimatisierung gibt. Es wird im Zuge der kommunalen Wärmeplanung zwingend auch darum gehen, die Deckung des Kältebedarfs so energieeffizient wie möglich zu gestalten. Die Bereiche Kühlung, Klimatisierung und Lüftung sind in der Erarbeitung von Wärmeplänen einzubeziehen. Wärmepumpen sind das einzige Heizsystem, das – im Grundsatz, aber abhängig vom konkreten Produkt – sowohl energieeffizient heizen als auch kühlen kann. Dieser Effizienzvorteil sollte in der Wärmeplanung einbezogen werden, um das ineffiziente parallele Installieren von Klimageräten getrennt von der Wärmeerzeugung zu vermeiden. So kann vermieden werden, dass Fernwärmenetze in Stadtteile mit Kältebedarfen gelegt werden, während dort eine effizientere Deckung des Wärme- und Kältebedarfs durch dezentrale Wärmepumpen oder – in der leitungsgebundenen Versorgung – durch kalte Nahwärme oder Niedertemperaturnetze möglich wäre.

Auf der Basis vorgenannter Daten kann dann in kommunalen Wärmeplänen für einzelne Versorgungsgebiete ausgewiesen werden, mit welchen Technologien hier vorrangig Klimaneutralität erreicht werden soll.

Neben den Infrastrukturen sind auch die Wärmequellen in die Wärmeplanung einzubeziehen. Das betrifft vor allem den Einsatz von oberflächennaher (u.U. auch tiefer) Geothermie, wenn sich der Untergrund hierfür auszeichnet. Auch könnte der Nutzung von Abwasserwärme, unvermeidbarer Abwärme (Industrie, Rechenzentren) und dem Grundwasser und (einigen) Oberflächengewässern Vorrang eingeräumt werden.

Der gegenüber einer Wärmepumpe vorrangige Anschluss an ein Wärmenetz lässt sich unter gewissen Voraussetzungen begründen. Ein grundsätzlicher Vorrang von Wärmenetzen gegenüber Wärmepumpen ist hingegen nicht gerechtfertigt.

a)    Eine dezentrale Wärmepumpe nutzt aktuell in der Regel spezifisch deutlich höhere Anteile erneuerbarer Energien und spart anteilig deutlich mehr CO2 ein als ein Wärmenetzanschluss, denn die meisten Fern- und Nahwärmenetze in Deutschland stehen noch ganz am Anfang ihrer Dekarbonisierung oder es wurde damit noch gar nicht begonnen. Noch bleibt abzuwarten, ob und wie diese Planungen auf kommunaler Ebene verbindlich gemacht und umgesetzt werden und zu wann Fernwärmenetze eine verlässliche Alternative für erneuerbare Energien und CO2-Einsparung darstellen.

b)    Außerdem setzen Wärmepumpen einen allgemeinen Modernisierungsprozess für das jeweilige Gebäude in Gang: Um die Wärmepumpe effizienter zu betreiben, werden Gebäude vorsorglich oder nachträglich gedämmt. PV-Anlagen werden installiert, um möglichst viel eigenerzeugten Strom zu nutzen. Die Wirkungskette reicht bis hin zum E-Kfz, welches zusammen mit der Wärmepumpe die PV-Installation rechtfertigt. Nicht zuletzt sind Wärmepumpen die einzigen Wärmeerzeuger, mit welchen – abhängig vom Produkt – auch energieeffizient gekühlt werden kann. Bei Wärmenetzen lassen sich diese Vorteile nur bei kalter Nahwärme oder Niedertemperaturnetzen nutzen.

 

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