Konzeptpapier für Erneuerbaren-Nutzungsgebot im Gebäudesektor

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BMWK und BMWSB legen ein Konzeptpapier zur angekündigten 65 Prozent-Regelung vor.

Damit rückt die gesetzliche Konkretisierung näher, dass ab 2024 jede neue Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll.  

Die beiden Ministerien eröffnen mit ihren Vorschlägen die Diskussion, wie die Gebäudebeheizung von derzeit überwiegend fossilen Energieträgern zu baldmöglichst immer größeren Mengen erneuerbarer Energien umgestellt werden kann. Aktuell heizt der Gebäudebestand weit überwiegend mit fossilen Energieträgern und verbraucht ca. die Hälfte der Gasimporte aus Russland.

Je nachdem wie es in die konkrete Umsetzung kommt, kann das Konzept zu einer Leitplanke für die Wärmewende werden. Denn eines ist ohnehin klar: bei einer konsequenten Vorgabe von 65 Prozent erneuerbaren Energien wird es kein “Weiterso” am Wärmemarkt geben. Für die anstehenden Veränderungen brauchen Verbraucher*innen, Heizungsindustrie, Handwerk und weitere Marktakteure dringend Planungssicherheit. Das gilt z.B. auch für die Wärmepumpenbranche, die derzeit massiv in den Ausbau ihrer Fertigungskapazitäten investiert und dafür einschätzen muss, wie sich der Wärmemarkt künftig entwickeln wird.

Wärmepumpen gehen jedenfalls mit einem gehörigen Vorsprung in den Wettbewerb um die beste Lösung für 65 Prozent erneuerbare Energien. Sie haben den Vorteil, dass die Wärme bereits zu Zweidrittel bis Vierfünftel aus Umweltenergie stammt und der eingesetzte Strom verlässlich auf 100 Prozent erneuerbar anwächst. Dies und z.B. auch die Kombinierbarkeit mit Photovoltaik sind Gründe für das derzeit starke Marktwachstum. Insofern passt das Konzeptpapier auch zur Wärmepumpen-Offensive, welche beim Spitzengipfels am 29. Juni verkündet wurde und die Maßgabe setzt, den Wärmemarkt innerhalb der nächsten zwei Jahre auf jährliche Installationszahlen von 500.000 Wärmepumpen zu bringen.  

Aus Sicht von Gebäudeeigentümer*innen und Mieter*innen ist von zentraler Bedeutung, dass mit der Regelung im Gebäudeenergiegesetz auch Lockin-Effekte vermieden werden, die im Zweifel sehr teuer werden können. Insbesondere für Heizsysteme, welche noch die erlaubten 35 Prozent Erdgas oder Heizöl einsetzen, stellt sich die Frage, ob sie bis 2045 verlässlich klimaneutral werden und mit welchen Kosten für eine Aufstockung des Energieträgers oder für Nachrüstungen zu rechnen ist. Daher verweisen die beiden zuständigen Ministerien etwa auf die begrenzte Mengenverfügbarkeit und die zu erwartenden Preiseffekte bei Biomethan. Für Wasserstoff, der dem Gebäudebereich auf absehbare Zeit noch gar nicht zur Verfügung steht, stellen sich diese Fragen erst recht.

Die öffentliche Konsultation läuft nun bis 22. August. Im Anschluss wird auf dieser Basis ein Gesetzentwurf aus den Ministerien zur Umsetzung der Vorgaben erwartet.

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