Funktion Kältekreislauf

Wärmepumpen erzeugen aus einer Kilowattstunde Strom ein Vielfaches an Wärme. Einen entscheidenden Beitrag dazu leistet das Kältemittel, das in der Wärmepumpe in einem geschlossenen Kreislauf zirkuliert. In einem Wärmetauscher, dem Verdampfer, wird die Umweltenergie auf das Kältemittel übertragen, das dadurch verdampft. Der Kältemitteldampf wird zu einem Verdichter/Kompressor weitergeleitet. Dadurch hebt sich das Temperaturniveau des gasförmigen Kältemittels, es wird heißer. In einem weiteren Wärmetauscher, dem so genannten Verflüssiger, wird das unter hohem Druck stehende, heiße Kältemittelgas nun kondensiert, wobei es seine Wärme wieder abgibt, beispielsweise an den Heizungskreislauf. Anschließend wird das verflüssigte Kältemittel zu einer Drossel, in der der Druck des Kältemittels wieder verringert wird, geleitet. Das entspannte Kältemittel wird schließlich zum Verdampfer zurückgeführt und der Kreislauf beginnt von neuem.

 

 

F-Gase Verordnung

Die neu eingeführte Verordnung (EU) 2024/573 (im Folgenden F-Gase-VO genannt), die sich auf fluorierte Treibhausgase bezieht, trat am 11.3.2024 in Kraft und ersetzte nach intensiven Verhandlungen die vorherige Verordnung (EU) Nr. 517/2014.

Die F-Gase-Verordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) zu reduzieren. Diese EU-Verordnung ist in Deutschland unmittelbar anwendbar und muss ansonsten nur in einzelnen Aspekten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Verordnung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von F-Gasen sowie die Rückgewinnung, Wiederverwendung und Entsorgung.

Hauptziele der F-Gase-Verordnung

  1. Reduzierung der Emissionen: Verringerung der Emissionen von F-Gasen durch schrittweisen Ausstieg aus ihrer Verwendung und Förderung von Alternativen mit geringerem Treibhauspotenzial.
  2. Verbesserung der Dichtheit von Anlagen: Einführung von Vorschriften zur Verhinderung von Leckagen in Geräten und Anlagen, die F-Gase enthalten.
  3. Verbesserung der Rückgewinnung und Entsorgung: Sicherstellung, dass F-Gase am Ende ihrer Lebensdauer sicher zurückgewonnen und entsorgt werden.

Wichtige Bestimmungen der F-Gase-Verordnung

  • Verwendungseinschränkungen: Bestimmte Anwendungen von F-Gasen sind verboten oder unterliegen strengen Kontrollen.
  • Mengenmäßige Begrenzungen (Phase-down): Die Gesamtmenge an F-Gasen, die in die EU eingeführt werden dürfen, wird schrittweise reduziert.
  • Zertifizierung und Schulung: Personen und Unternehmen, die mit F-Gasen arbeiten, müssen zertifiziert sein und entsprechende Schulungen absolvieren.
  • Berichterstattung: Unternehmen müssen über ihre Verwendung von F-Gasen berichten und Nachweise über die Einhaltung der Vorschriften erbringen.

BWP-Position zum Umstieg auf "natürliche" Kältemittel

Der BWP unterstützt die progressive Markteinführung natürlicher Kältemittel als Ersatz für die Verwendung synthetischer Kältemittel, die mit wenigen Ausnahmen zur Gruppe der PFAS gehören.

In der Branche gibt es unbestritten einen Trend zu natürlichen Kältemitteln. Insbesondere im Ein- und Zweifamilienhaus ist bereits ein breites Portfolio außen aufgestellter Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln im Markt verbreitet. Diese Lösungen erfreuen sich großer Beliebtheit bei Kunden, wie unter anderem an den Förderstatistiken abzulesen ist. Durch den seit Beginn dieses Jahres verfügbaren Förderbonus in Höhe von 5 Prozentpunkten für den Einbau von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – (BEG EM) wird sich die Marktdurchdringung weiter verstärken.  

Die europäische F-Gase-Verordnung gibt der Wärmepumpenbranche einen gesetzlichen Planungsrahmen für den Ausstieg aus synthetischen Kältemitteln vor („Phase-Down“). Mit der 2024 in Kraft getretenen Novellierung wurde der Zeitplan neu festgelegt, wie schnell dieser Umstieg in den einzelnen Varianten und Leistungsgrößen von Wärmepumpen zu erfolgen hat. Der BWP unterstützt Einschränkungen für F-Gase soweit diese in einem angemessenen Zeitpfad stattfinden und berücksichtigen inwiefern in den jeweiligen Produktgruppen und Leistungsklassen bereits Lösungen in ausreichender Menge am Markt verfügbar sind.

Die Branche entwickelt darüber hinaus mit Hochdruck sichere und effiziente Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln für weitere Anwendungsbereiche, beispielsweise für die Innenaufstellung. Der BWP setzt sich in diesen Fällen für einen ambitionierten, aber realistischen Zeitplan für die Nutzung alternativer Kältemittel ein, der den Entwicklungs- und Produktionsvorlauf der Hersteller berücksichtigt

Durch die derzeit geltende F-Gase-Verordnung darf es jedenfalls nicht zu einer Gefährdung des Wärmepumpenhochlaufs kommen. Jede zusätzliche Wärmepumpe, die eine fossil betriebene Heizung ersetzt, stellt unabhängig davon mit welchem Kältemittel sie betrieben wird, einen immensen und unverzichtbaren Mehrwert für den Klimaschutz dar. In einem typischen Einfamilienhaus spart eine Wärmepumpe gegenüber einem mit Erdgas befeuerten Heizkessel durchschnittlich 4 Tonnen CO2 im Jahr ein. 

Ansprechpartner

Felix Uthoff
Referent Technik und Normung

Welche Gründe gibt es für unterschiedlich große Kältemittelmengen in Wärmepumpen?

27.02.2018

Peter Kuhl

Bei gleicher Leistung bezogen auf einen Bezugswert z.B. A2/W35 (bedeutet Lufttemperatur 2°C und Anlagenvorlauftemperatur 35°C) ist ein Hauptunterschied in der Bauweise zu sehen. Bei kompakten Luft-Wasser-Wärmepumpen mit Außenaufstellung befindet sich der komplette Kältekreis im Außengerät. Die Verbindung zur im Gebäude installierten Inneneinheit erfolgt durch wasserführende Leitungen. Daneben gibt es die sogenannten Splitgeräte. Diese Bezeichnung bedeutet, dass der Kältekreis getrennt ist. Ein Teil befindet sich in der Außeneinheit und ein Teil in der Inneneinheit. Demzufolge  ist die Verbindungsleitung beider Teile eine Kältemittel führende Leitung. Im Regelfall sind die Außenteile mit entsprechend genügend Kältemittel für die maximale Entfernung (bis zu 30m) vorgefüllt. Dies erklärt den Unterschied in der Kältemittelmenge.

Vergleicht man baugleiche Wärmepumpen (Split oder kompakt, sowie Leistung bei gleichem Bezugspunkt) und nimmt die gleiche Entfernung Innenteil zu Außenteil bei Splitgeräten, so sind jedoch die Kältemengen bei den verschiedenen Herstellern vergleichbar.

Vorteil bei kompakten Luft-Wasser-Wärmepumpen für Ein- und Zweifamilienhäuser, deren Kältekreis hermetisch geschlossen ist, ist, dass diese keiner jährlichen Prüfung des Kältekreises unterzogen werden müssen. Bei Split-Geräten mit einer Füllmenge > 3 kg Kältemittel ist dies nicht so. Hier bedarf es einer jährlichen Prüfung.

Marcel Förster

Die Kältemittelmenge in Wärmepumpen ist von mehreren Faktoren abhängig und daher schwer zu beantworten. Grundsätzlich spielen dabei folgende Faktoren / Bauteile eine wichtige Rolle:

  • Bauart Kompressor, Verdampfer, Verflüssiger
  • Aufbau Kältekreis, min. / max. Einsatzgrenzen & Temperaturen
  • max. Entfernung Kältemittelleitung (Split-Wärmepumpen)

Tendenzielle lässt sich sagen, dass mehr Kältemittel benötigt wird je komplexer, anspruchsvoller und effizienter der Kältekreis, je größer der Einsatzbereich (Außentemperatur, Vorlauftemperatur) und je größer die abgegebene Leistung ist.

Die Menge des Kältemittels einer Wärmepumpe steht immer im Zusammenhang mit dem Aufbau des Kältemoduls. Ein kompakt gebautes Kältemodul benötigt für die gleiche Heizleistung weniger Kältemittel als ein vergleichsweise großzügig gebautes Kältemodul (lange Rohrstrecken, großer Verdampfer/Kondensator).

Wenn die Menge des Kältemittels im Kältekreis über 2,5 kg beträgt muss die Wärmepumpe 1x jährlich durch einen Kältetechniker überprüft werden. Diese Überprüfung ist kostenpflichtig und muss vom Anlagenbesitzer bezahlt werden.