Zum 1. Januar 2026 treten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) gezielte Anpassungen für alle neu installierten Wärmepumpen in Kraft.
Nicht vergessen:
Wärmepumpen, die nach der alten Norm EN 255 geprüft wurden, werden durch das Marktanreizprogramm der Bundesregierung nur noch bis zum 31. Dezember 2012 gefördert.
Laut§ 14 Absatz 2 EnEV 2009 gilt: “Heizungstechnische Anlagen mit Wasser als Wärmeträger müssen beim Einbau in Gebäude mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Regelung der