Laut§ 14 Absatz 2 EnEV 2009 gilt: “Heizungstechnische Anlagen mit Wasser als Wärmeträger müssen beim Einbau in Gebäude mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Regelung der
Sorgfältige Planung und fachgerechte Ausführung reduzieren Geräuschbelastung erheblich | Bei innen aufgestellten Wärmepumpen den Körperschall berücksichtigen | Bei außen aufgestellten Wärmepumpen für