Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft

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Der Förderwettbewerb Energieeffizienz des BMWI soll investive Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Unternehmen fördern. Zudem werden Maßnahmen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien berücksichtigt. Dadurch sollen den Unternehmen Anreize geboten werden, in hocheffiziente Technologien zur Energieeinsparung zu investieren, ihren Energieverbrauch zu senken und somit gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

BMWI: Der Förderwettbewerb Energieeffizienz ist akteurs-, sektor- und technologieoffen und fördert investive Maßnahmen, bei denen Unternehmen in neue hocheffiziente Technologien investieren sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme ausbauen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden.

Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:

  •     Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien
  •     Energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen
  •     Maßnahmen zur Steigerung der Strom- oder Wärmeeffizienz
  •     Verstromung von Abwärme oder außerbetriebliche Abwärmenutzung
  •     Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
  •     Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Der Antragsteller entscheidet selbst, mit welchen Maßnahmen die Energieeffizienz verbessert und so Einsparpotentiale erschlossen werden sollen. Ob eine veraltete Technik erneuert, eine Anlage vorzeitig ersetzt oder um neue energieeffiziente Komponenten ergänzt wird, spielt keine Rolle. Wichtig ist: Energie- bzw. CO2-Einsparungen werden erzielt.

Die Förderung umfasst zudem die Erstellung des für die Antragstellung erforderlichen Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energie-Sachverständige. Weitere Informationen zum Einsparkonzept finden Sie unter Antragstellung.


Wer ist antragsberechtigt?

Alle Unternehmen, egal welcher Rechtsform – vom Familienunternehmen bis hin zum großen Industrieunternehmen – können Förderanträge stellen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich wirtschaftlich tätiger kommunaler Betriebe, mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Contractoren zur Durchführung von Einzelprojekten bei antragsberechtigten Unternehmen. Contractoren sind Dienstleistungsunternehmen, die ihren Kunden (Contractingnehmern) vertraglich die Lieferung oder Einsparung einer bestimmten Menge von Betriebsstoffen (z. B. Strom, Kälte, Druckluft) garantieren.
Weiterhin sind Freiberufler antragsberechtigt, sofern ihre Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird.


Anträge für die laufende Wettbewerbsrunde können bis 31. März über das elektronische Formularsystem easy-Online beim Projektträger VDI/VDE-IT eingereicht werden. Zusätzliche Informationen gibt es auf der Antragsseite des Wirtschaftsministeriums.

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