Luft-Luft-Wärmepumpen weiter förderfähig

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Luft-Luft-Wärmepumpen können im Rahmen der BEG-EM unter bestimmten Voraussetzungen weiter gefördert werden.

Nachdem zu Beginn des Jahres Unklarheit darüber entstanden war, ob Luft-Luft-Wärmepumpen als netzdienlich und damit als förderfähig eingestuft werden können, wurde hierzu jetzt eine Regelung gefunden. 


Wärmepumpen müssen nach den Förderrichtlinien der BEG-EM netzdienlich sein, d.h. auf Steuerungssignale vom Netzbetreiber aufgrund von Lastspitzen im Stromnetz reagieren können. Die entsprechende Vorgabe wurde bereits mit Start der BEG in den Technischen Mindestanforderungen im Punkt 3.6.3 festgelegt und ist seit dem 01.01.2023 wirksam. Konkret bedeutet dies, dass Wärmepumpen mindestens die Anforderungen unter Punkt 2.1 des aktuellen SG Ready Regulariums (V 2.0) oder die der VHPready 4.0 Spezifikation erfüllen müssen. Alle Wärmepumpen, die diese Vorgaben erfüllen (auch Luft-Luft-Wärmepumpen), sind weiter förderfähig. Wärmepumpen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, wurden aus der Liste der förderfähigen Wärmepumpen herausgenommen. Dieses Vorgehen wurde mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) als Richtliniengeber abgestimmt. 


Nach Abstimmung zwischen BAFA, BMWK und den Stakeholdern wird rückwirkend zum 01.01.2023 als Nachweis der Netzdienlichkeit von Luft-Luft-Wärmepumpen im Sinne der BEGEM-Förderrichtlinie der Status-Report 60 in der Version 2 vom 02.02.2023 akzeptiert. Alle Hersteller von Luft-Luft-Wärmepumpen können sich zur Aufnahme ihrer Anlagen in die Liste der förderfähigen Wärmepumpen über die bekannten Kanäle an das BAFA wenden. 


Die Version 2 des Status-Reports 60 wird zeitnah auf der Homepage des Fachverbandes Gebäude-Klima e. V. (FGK) hier zu finden sein.


Darüber hinaus wurden kleinere Anpassungen bei den Fachunternehmererklärungen bekannt gegeben:


- Der Bezug zur Richtlinienänderung (1. Januar 2023) kommt nun in mehreren Punkten deutlich hervor (3.3; 3.4; 3.6).
- Die Abfrage der EE-Anzeige wurde unter Punkt 3.4 „Angaben zur Wärmepumpen“ aufgenommen.
-Der Punkt 3.7 „Anschlusses an ein Gebäude- oder Wärmenetz“ wurde auf 2 Punkte aufgeteilt (3.7; 3.8).
-Der Punkt 5 „Verwendungszweck der Wärmeerzeugung“ ist an dieser Stelle entfallen und wird nun direkt mit der Unterschrift bestätigt (7).


Die aktualisierte Vorlage für die Fachunternehmererklärung für Anlagen zur Wärmeerzeugung – Heizungstechnik kann auf der Website der BAFA heruntergeladen werden.
 

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