Klimaschutzgesetz unzureichend sagt Verfassungsgericht

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Heute ist ein wichtiger Tag für den Klimaschutz. Das deutsche Klimaschutzgesetz ist unzureichend, sagte jetzt das Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatten mehrere Parteien darunter auch Personen aus der Landwirtschaft und von Fridays for Future.

DLF: Drei der Klagen richteten sich gegen das 2020 in Kraft getretene Klimaschutzgesetz: Die in den Wirtschaftsektoren festgesetzten CO2-Sparziele bis 2030 und die Gesamtemissionen um 55 Prozent zu reduzieren, reichten nicht aus. Der Staat würde seiner Schutzpflicht nicht ausreichend nachkommen, wenn er durch dieses mangelhafte Klimaschutzgesetz die Rechte der Beschwerdeführer auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Eigentum, Berufsfreiheit gefährde. Die privaten Kläger*innen wurden auch von großen Umweltschutzorganisationen wie BUND, Germanwatch, Greenpeace, der Deutschen Umwelthilfe, dem Solarenergie-Förderverein Deutschland und Protect the Planet unterstützt.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts in Karlsruhe: der Gesetzgeber hat es versäumt, die angemessenen Vorkehrungen zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit zu treffen. Die Richter beziehen sich dabei auf Artikel 20a des Grundgesetzes: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Lisa Neubauer von Fridays for Future spricht von einem "großen Tag" und auch Peter Altmaier misst dem Urteil große Bedeutung zu.

(Hier geht es zum vollständigen Artikel des DLF.)

 

 

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