KfW-Förderung: Produktänderungen zum 01.06.2014
Die wichtigsten Änderungen bei den Programmen 151/152 und 430 sind:
- Die Bemessungsgrundlage für den Zuschussbetrag ist ab 01.06.2014 die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung.
- Der sachverständige Energieberater muss in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bund gelistet sein.
Hinsichtlich der Energieberater gilt folgende Übergangsregel:
- Online-Anträge, die durch eine nach § 21 EnEV ausstellungsberechtigte Person vor dem 01.06.2014 erstellt wurden, können noch bis zum 30.09.2014 (Antragseingang KfW) zur Antragstellung genutzt werden.
Bei allen oben genannten Programmen wurden die Formulare aktualisiert. Die ab dem 01.06.2014 gültigen Dokumente sowie weitere Informationen zu den einzelnen Förderprodukten finden Sie hier.