EU-Notfallverordnung (EU2022/2577): Bundeskabinett beschließt Beschleuniger für Wind- und Netzausbau

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Das Bundeskabinett setzt die EU-Notfallverordnung (EU2022/2577) um.

Das Bundeskabinett setzt die EU-Notfallverordnung (EU2022/2577) um. Damit werden Verfahren zur Genehmigung von Wärmepumpen, aber auch Windenergieanlagen und die Netzanbindung von Offshore-Erzeugungsanlagen beschleunigt.

Die Regierung wird dem Bundestag eine entsprechende Formulierungshilfe vorlegen. Der Ausbau der Windenergie an Land, der Windenergie auf See und die Netzanbindung von Offshore-Erzeugungsanlagen soll mit einer Novelle des Raumordnungsgesetzes deutlich verkürzt werden.

Die sogenannte EU-Notverordnung enthält darüber hinaus weitere Beschleunigungsregelungen, die unmittelbar gelten und daher nicht in nationales Recht umgesetzt werden müssen: So werden die Genehmigungsverfahren für Wärmepumpen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 MW generell auf einen Monat und für Erdwärmepumpen auf drei Monate begrenzt. Darüber hinaus wird ein Anschlussrecht für Wärmepumpen bis 12 kW bzw. bis 50 kW im Eigenverbrauch geschaffen.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, machte in einem Statement deutlich, dass die Bundesregierung heute ein Windausbaubeschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht hat, welches in dieser Form noch nicht gegeben hat. Die Verfahren für den Ausbau von Windenergieanlagen an Land und auf See würden nun deutlich schneller werden. Das gelte auch für den Ausbau von Stromleitungen und die Dynamik des Ausbaus der Erneuerbaren Energien.

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