Energieeffizienz-Label für alte Heizungen

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Seit Januar 2019 müssen alle Heizungsgeräte die vor 1996 eingebaut wurden ein Energieeffizienz-Label tragen.

Seit diesem Jahr müssen vor 1996 eingebaute Heizungsanlagen, also alle die über 23 Jahre alt sind mit einem Energieeffizienz-Label versehen werden. Das Label informiert lediglich über die Energieeffizienz des Gerätetyps, sprich wie sparsam das Gerät mit Energie umgeht, nicht jedoch über die Heizkosten. Die Effizienzklassen bei bestehenden Heizungen reichen von A+++ als beste bis E als schlechteste Einstufung. Vor allem wenn der Heizkessel zur Effizienzklasse C oder D gehört, ist er technisch veraltet und verbraucht zu viel Energie. Das Label für bestehende Heizungen gilt bundesweit und wird bis 2024 stufenweise eingeführt. Der zuständige Schornsteinfeger bringt das Label im Rahmen der regelmäßigen Kontrolle an. Festgelegt ist die Regelung im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG).  

„Da die zu etikettierenden Anlagen 23 Jahre und älter und damit auch ausfallgefährdeter sind, sollten die Eigentümer unbedingt prüfen lassen, ob sich ein Tausch lohnt“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. In vielen Fällen ist ein Heizungstausch nach 20 Jahren wirtschaftlich sinnvoll und deswegen sollten sich Hausbesitzer frühzeitig mit dem Thema Heizungsmodernisierung beschäftigen. 

Label-Einstufung

Die Einstufung A+++ bis A+ erhalten die Geräte, die auf Basis erneuerbarer Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung Wärme produzieren. Die Kategorien A bis D werden für die Kennzeichnung fossiler Heizkessel, die Öl oder Erdgas als Brennstoff nutzen, verwendet. Alte Holz- und Pelletheizungen bekommen kein Etikett. Für Geräte mit der Einstufung C oder D ist ein dringender Austausch zu raten. „Heizkessel der Stufen C und D sind in der Regel Konstanttemperatur- oder alte Niedertemperaturkessel“, sagt Gerhard Freier von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg. „Sie arbeiten mit der veralteten Technik und haben einen deutlich höheren Energieverbrauch als moderne Brennwertgeräte.“  

Ãœ 30-Heizkessel müssen raus

Die Energieeinsparverordnung EnEV sieht einen Heizungstausch vor, wenn der Heizkessel die 30 Jahre Marke erreicht hat. Eine Ausnahme gilt für Niedertemperatur- und Brennwertkessel, diese dürfen weiter betrieben werden. Hauseigentümer können auf dem Typenschild, im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen prüfen, ob ihre Heizung eine Ãœ30-Heizung ist und somit die gesetzliche Frist überschreitet. Für dieses Jahr sind es deutschlandweit mehr als eine Million alte Öl- und Gasheizungen die ausgetauscht werden müssen. Verbrauchern wird geraten beim Heizungstausch auf erneuerbare Energien zu setzen. Häuser mit Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien sind aber nicht nur klimafreundlich, sie erhalten auch eine bessere Note im Energieausweis. Ein finanziell geförderter Sanierungsfahrplan oder eine vor-Ort-Beratung durch einen qualifizierten Gebäudeenergieberater aus der Region zeigt, welche Heiztechnologie sich für welches Haus eignet, was zu tun ist und welche Förderprogramme Unterstützung bieten. Die Wärmepumpe erzielt Spitzennoten beim Energieausweis. Lesen Sie hier mehr zum Energielabel von Wärmepumpen.

 

Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei über das Beratungstelefon oder per Mail von Zukunft Altbau.

 

 

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