EEG-Umlage sinkt

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EEG-Umlage sinkt von 6,5 Cent pro Kilowattstunde auf 3,7 Cent – weitere Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher müssen folgen.

2022 wird die EEG-Umlage deutlich niedriger ausfallen als im laufenden Jahr, das haben die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) am heutigen Freitag bekannt gegeben. Ursächlich hierfür sind der Bundeszuschuss aus den Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung sowie das anhaltend hohe Niveau der Börsenstrompreise.
 
Die EEG-Umlage stellte neben den Netzentgelten in der Vergangenheit den größten Anteil an Strompreis für Endkundinnen und -kunden dar. Nachdem die Höhe der Umlage im Jahr 2020 erstmal durch einen Bundeszuschuss auf 6,5 Cent je kWh gedeckelt wurde, haben mehrere Faktoren nun zu einer Senkung der EEG-Umlage geführt.
 
Die wichtigsten Gründe sind das hohe Niveau der Börsenstrompreise und der daraus entstandene hohe EEG-Kontostand zum 30. September 2021. Dieser lag bei 4,547 Milliarden Euro und fließt vollständig als Gutschrift in die EEG-Umlage 2022 ein, wie die vier ÜNB heute mitteilen. Weiter führt das Förderende von älteren hoch vergüteten EEG-Anlagen zu einem Anstieg auf dem EEG-Konto. Die Berechnungen der ÜNB ergeben einen Umlagebetrag von 16,2 Milliarden Euro, was vor dem Zuschuss aus den CO2-Einnahmen einer Höhe der EEG-Umlage von 4,657 ct/kWh entsprechen würde. Hinzu kommt der Bundeszuschuss von 3,25 Milliarden Euro, welcher eine Senkung der EEG-Umlage um circa 0,934 ct/kWh auf rund 3,7 ct/kWh bewirkt.
 
Ob und inwieweit diese Preissenkung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt, ist noch unklar. In jedem Fall muss eine kommende Regierung weitere Preisbestandteile in Angriff nehmen, um Verbraucherinnen und Verbrauchern zu entlasten. „Die sinkende EEG-Umlage darf nicht durch andere Effekte überkompensiert werden“, erklärt Dr. Martin Sabel, BWP-Geschäftsführer. „Der Strompreis muss in Summe sinken. Das Energiepreisgefüge und das System der Steuern und Abgaben müssen insgesamt und grundlegend überarbeitet werden.“, sagt Sabel weiter.
 
Weitere Stellschrauben für eine rasche Senkung des Strompreises, sind die Absenkung der Stromsteuer auf das zulässige europäische Minimum, sowie die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Haushalt- und Wärmepumpenstrom.

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