BEE: Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes – Festschreiben des Status Quo statt ambitionierter Klimaschutz

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„Der gemeinsame Referentenentwurf des Bundeswirtschafts- und des Bundesinnenministeriums des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der heute in die Verbändeabstimmung ging, ist nicht geeignet, um der Energiewende im Gebäudebereich entscheidende Impulse zu geben“, so Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE).

Im Wesentlichen schreibe der Entwurf den Status Quo fest – ohne wirksame Verbesserungen für den Klimaschutz. Damit könnten die Klimaschutzziele in der Wärme- und Kälteversorgung nicht erreicht werden. Schlimmer noch: Er leiste nicht einmal im Ansatz einen zusätzlichen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele und unterhöhle damit das Klimaschutzgesetz.

Gegenüber dem Entwurf vom November 2018 zeige der aktuelle zum Teil sogar Verschlechterungen. Dies betreffe den Verzicht auf die Umstellung der Ermittlung des Primärenergiebedarfs von Fernwärme. Hier soll es nun bei der überholten Stromgutschriftmethode bleiben. Diese weise den Primärenergieaufwand bei der Fernwärme ausschließlich dem erzeugten Strom zu und tue so, als würde die Wärme primärenergiefrei erzeugt. „Das GEG wird infolgedessen keinen Beitrag zum Umstieg auf Erneuerbare Energien in der Fernwärme leisten.. So kann der Kohleausstieg in der Fernwärme nicht vorankommen“ kommentiert Peter. Aus Sicht des BEE sollte – wie im bisherigen Gesetzentwurf – zeitnah und mit Übergangsfristen für Bestandsnetze von etwa fünf Jahren auf die Carnot-Methode umgestellt werden. Diese Einführung nunmehr für den Zeitraum ab 2030 zu prüfen, sei ein erneutes Vertagen von Lösungen, die man heute bereits ergreifen könne.

DIe Pressemitteilung des BEE in voller Länge lesen Sie hier.

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