BEE: Gebäudeenergiegesetz gibt wichtige Eckpfeiler für klimaneutralen Gebäudebestand auf

„Der Regierung fehlt es nach wie vor an einer übergreifenden Strategie zum Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor. Es braucht neben dem Bekenntnis zu einem klimaneutralen Gebäudebestand im Jahr 2050 endlich die Definition von verbindlichen Zwischenzielen in den Jahren 2030 und 2040“, so Peter. „Verbindliche, überprüfbare Zwischenziele sind wichtig, um auf Kurs zu bleiben.“ Insbesondere kritisiert Peter, dass die Auswirkungen der geplanten CO2-Bepreisung im GEG zunächst unberücksichtigt bleiben: „Mit der CO2-Bepreisung verändern sich die wirtschaftlichen Randbedingungen für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien. Es ist daher unverständlich, warum die Bundesregierung erst im Jahr 2023 eine Verschärfung der energetischen Anforderungsniveaus überprüfen wird."
Durch zahlreiche Ausnahmen würde das eigentlich beschlossene Einbauverbot neuer Ölheizungen ab 2026 nicht konsequent umgesetzt. Gleichzeitig bleibe eine Stärkung der Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien aus. „Dieser Widerspruch macht deutlich, dass das Gebäudeenergiegesetz kaum einen Beitrag zum Einsatz der Erneuerbaren Energien im Gebäudesektor leistet. Die bloße Fortführung der aktuellen Regelungen ist viel zu wenig. Die ordnungsrechtlichen Instrumente müssen weiterentwickelt werden. Der BEE hat hierzu eine Reihe von konkreten Handlungsempfehlungen vorgelegt.“
Die Pressemitteilung des BEE finden Sie hier.