BEE fordert angemessene Anhörung der Verbände zum EEG

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Nächste Woche sind die Verbände geladen, sich zum EEG-Entwurf zu äußern. Der Entwurf für die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) befindet sich seit zwei Wochen in der Ressortabstimmung.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist in aller Munde. Denn es soll novelliert werden und hier gibt es einige Kritik am bestehenden Entwurf.  Am 23. September bekommt der BEE Zeit, sich dazu noch einmal zu äußern. Allerdings sieht das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi)  nur sehr wenig Zeit für die Anhörung vor. Der Bundesverband Erneuerbare Energien bereitet eine Stellungnahme vor, befürchtet jedoch, das Vieles unter den Tisch fallen wird: „Wir erwarten nun eine ernsthafte Auseinandersetzung mit unseren Argumenten zur Stärkung der Erneuerbaren Energien in der noch verbleibenden Zeit bis zum Beschluss der EEG-Novelle. Dazu gehört zum einen die Anpassung der Ausbauziele und die darauf aufsetzenden jährlichen Zielkorridore für die Erneuerbaren Energien, die eine ehrliche Abschätzung des Stromverbrauchs 2030 voraussetzt und die Mehrbedarfe durch Wärmepumpen, E-Autos und Power-to-X berücksichtigt.“, so Dr. Simone Peter, Präsidentin des BEE.


Der BWP vertritt u.a. folgende Argumente zur Entlastung von Stromverbraucherinnen und -verbrauchern:  Vollständige Haushaltsfinanzierung der EEG-Umlage, Verursachergerechte CO2-Bepreisung, Absenkung der Stromsteuer auf das rechtlich zulässige Minimum.

 

(Hier finden Sie die Pressemitteilung des BEE.)

 

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