Bundesregierung beschließt Gebäudeenergiegesetz und Förderkonzept: Hausbesitzer, Handwerk und Industrie brauchen schleunigst Klarheit für die Wärmewende

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Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. begrüßt das gestern vom Bundeskabinett beschlossene Paket aus GEG-Gesetzentwurf und den Eckpunkten für die Förderung. Es ist jetzt wichtig, das Gebäudeenergiegesetz bis zur parlamentarischen Sommerpause ohne weitere Aufweichungen zu verabschieden.

Damit würde Klarheit über die ab dem kommenden Jahr geltenden Regeln und die zur Verfügung stehenden Förderprogramme geschaffen. Die Wärmepumpenhersteller bereiten sich bereits auf die entsprechende Nachfrage ab dem kommenden Jahr vor und steigern ihre Absatz- und Produktionszahlen derzeit kontinuierlich. Allein im ersten Quartal 2023 hat die Branche fast 100.000 Wärmepumpen ausgeliefert. Damit ist das Ziel für 2023 (350.000) ebenso in Reichweite, wie die Zielvorgabe der Wärmepumpen-Offensive der Bundesregierung, nach der bereits im nächsten Jahr 500.000 Wärmepumpen installiert werden sollen.

Uneinigkeit in der Koalition schafft Verunsicherung – auch in der Industrie

Dabei ist die Marktdynamik kein Selbstläufer. Mit ihren Investitionen in Milliardenhöhe (über 5 Mrd. Euro europaweit) verlassen sich die Hersteller von Wärmepumpen darauf, dass die angekündigte 65 Prozent-Regelung jetzt auch wirklich kommt und einen klaren Rahmen für den weiteren Wärmepumpen-Ausbau schafft. Der in der Koalition immer wieder aufkommenden Streit ist dabei ein großes Hindernis.

BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel ruft die drei Koalitionspartner dazu auf, konsequent und mit Einigkeit den vorliegenden Gesetzentwurf voranzutreiben. „Dass ein Gesetz im parlamentarischen Verfahren Veränderungen erfährt, ist ein völlig normaler, demokratischer Vorgang. Wenn jedoch Einzelne in der Koalition ihre eigenen Entscheidungen aus dem Koalitionsvertrag und dem Kabinettsbeschluss immer wieder in Frage stellen, verunsichert das die Industrie gewaltig. Der verlässliche Übergang zu Klimaschutztechnologien ist zu wichtig, um für parteipolitische Rangeleien missbraucht zu werden.“ Für die Wärmepumpenbranche ebenso wie das Fachhandwerk und die vielen betroffenen Gebäudeeigentümer sollte das Gebäudeenergiegesetz jetzt Orientierung geben. „Die Branche muss jetzt ein klares Signal erhalten, dass die Koalition zu ihrem Wort steht und die Wärmewende und die Transformation des Heizungssektors konsequent vorantreibt“, so Sabel.

65 Prozent-Gebot als einfaches Prinzip hochhalten

Mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien bei jeder neuen Heizung bedeuten, dass fossile Energieträger nur noch zur Erzeugung von Spitzenlasten zum Einsatz kommen sollen. Erneuerbare Energie wird mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes hingegen zum Standard. In der Praxis ist zu erwarten, dass die Wärmepumpe sich als neue Standardheizung im Neubau und Bestand durchsetzen wird.

Diskussionswürdig erscheint die bisweilen als „H2-ready“ bezeichnete Erfüllungsoption, wonach mit Erdgas befeuerte Gaskessel weiterhin eingebaut werden dürfen, wenn sie perspektivisch dazu in der Lage sind, Wasserstoff zu verarbeiten, und ein verbindlicher Transformationsplan zur Umstellung des Gasverteilnetzes auf 100 Prozent Wasserstoff bis spätestens 2035 vorliegt. Ob diese riskante Wette aufgeht, erscheint in vielen Fällen zweifelhaft und kostet die Heizungsindustrie die Planungssicherheit für den Wärmepumpen-Hochlauf. Das einfache Grundprinzip von 65 Prozent erneuerbaren Energien sollte also unbedingt durchgehalten werden.

Förderkonzept sollte gelernte Verfahren nicht verkomplizieren

Dass die Bundesregierung parallel zum GEG ein Förderkonzept vorgelegt hat, ist grundsätzlich zu unterstützen. Diese Pläne bedürfen allerdings der genauen Prüfung. „Wir haben mit der Bundesförderung effizient Gebäude (BEG) bereits ein gut funktionierendes Förderprogramm. Kein anderes Instrument hat im Gebäudebereich in den vergangenen Jahren eine größere CO2-Minderungswirkung entfaltet. Der Erfolg der BEG darf durch die notwendige Reform nicht aufs Spiel gesetzt werden”, ordnet der BWP-Geschäftsführer das Grundsatzkonzept ein.

Nach den gestern vorgelegten Eckpunkten sollen künftig alle Technologiebestandteile der zulässigen Erfüllungsoptionen, die zum Einsatz von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien nach dem Gebäudeenergiegesetz beitragen, mit 30 Prozent Basisförderung gefördert werden. Über verschiedene Boni kann die Grundförderung auf bis zu 50 Prozent angehoben werden. Dabei wird aber nicht mehr danach unterschieden, welche CO2-Einsparung die jeweilige Versorgungslösung bewirkt. Auch die eigentlich angekündigte Gewichtung nach den Einkommensverhältnissen ist entgegen anderslautenden Ankündigungen der letzten Wochen nicht im Konzept enthalten.

„Immerhin hat sich die Bundesregierung dazu bekannt, Verbrennungsheizungen für Gas und Öl weiterhin nicht zu fördern. Eine Rückkehr ins fossile Zeitalter unter der Ankündigung zukünftig vermeintlich zur Verfügung stehenden Wasserstoffs darf es nicht geben,“ betont Sabel.

Sichtbare Signale zur Senkung des Strompreises erforderlich         

Weiterhin unbeantwortet und entscheidend ist die Frage des Energiepreisgefüges. Die Wärmebranche hat in den vergangenen Wochen immer wieder geschlossen darauf hingewiesen, dass verlässliche Anreize bei den Energiepreisen einen wichtigen Beitrag zur Akzeptanz der Zeitenwende im Heizungskeller leisten müssen. Dies belegt nicht zuletzt der starke Nachfragesprung nach erneuerbaren Heizungstechnologien im Jahr 2022, als die Wärmeversorgung mit Wärmepumpen aufgrund der steigenden Gaspreise zeitweise erheblich günstiger war als mit Gasheizungen. Die von der Bundesregierung als sozialpolitische Maßnahme beschlossenen Energiepreisbremsen haben diese marktlichen Anreize deutlich geschwächt.


Zurecht weist Bundesbauministerin Klara Geywitz darauf hin, dass die schnelle Einführung des GEG auch dem Schutz der Verbraucher vor den zukünftigen Kosten fossiler Energieträger dient, die vor allem durch die CO2-Abgabe deutlich steigen werden. Über die Absenkung der Stromsteuer auf das zulässige Minimum von 0,1 Cent pro Kilowattstunde für Privatabnehmer und die Absenkung der Mehrwertsteuer für Wärmepumpenstrom auf 7 Prozent kann auf der anderen Seite der Umstieg zu Wärmepumpen angereizt werden. Die Entlastungen kommen über die Betriebskosten der Wärmepumpe nicht nur bei Eigenheimbesitzern, sondern auch bei Mietern unmittelbar an.

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BILDRECHTE: VIESSMANN, ALLENDORF