Gesetzentwurf zur Strompreisbremse durch das Bundeskabinett beschlossen

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Wärmepumpen werden nach dem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Strompreisdeckel profitieren. Der BWP weist jedoch auf Handlungsbedarf in mehreren Bereichen des Gesetzentwurfes hin.

Das Bundeskabinett hat sich im Umlaufverfahren auf einen Gesetzentwurf zur Strompreisbremse verständigt. Dieser sieht vor, dass auch der Stromverbrauch für Wärmepumpen über die Deckelung von 80% der Jahresverbrauchsprognose eines Netzanschlusspunkts vom Strompreisdeckel erfasst wird. Gegenwärtig liegt der geplante Deckel bei 40 ct/kWh auf 80% der Jahresverbrauchsprognose.

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. sieht noch an mehreren Stellen Handlungserfordernisse bei der Umsetzung der Strompreisbremse, die nun im laufenden Gesetzgebungsverfahren direkt adressiert werden müssen:

Vorgaben zur Aktualisierung der Jahresverbrauchprognose für Investoren, für die kein Vorjahresverbrauch vorliegt

Der gegenwärtige Gesetzentwurf sieht vor, dass auch Wärmepumpen, die neu installiert werden, nach spätestens 3 Monaten Betriebszeit vom Strompreisdeckel profitieren sollen. Allerdings ist unklar, ob hier eine unmittelbare Verpflichtung zur Aktualisierung der Jahresverbrauchsprognose nach Meldung beim Energieversorgungsunternehmen vorliegt und nach welchen Regeln diese zu erfolgen hat. Entsprechend muss der Gesetzentwurf an dieser Stelle aus Sicht des BWP nachgeschärft werden.

Anreize zur stärkeren Nutzung von Wärmestromtarifen

Nutzer*innen von Wärmestromtarifen mit eigenem Stromzähler tragen erheblich zur Netzflexibilität bei, indem sie einen netzdienlichen Betrieb ihrer Wärmepumpen zulassen. Diese Netzdienlichkeit ist für Investoren zum Teil mit deutlichen Mehrkosten verbunden, die in der Vergangenheit mit einem günstigeren Wärmestrompreis belohnt wurden. Der Strompreisdeckel unterscheidet ausdrücklich nicht mehr zwischen Haushalts- und Wärmestrom. Der BWP schlägt daher vor, den Wärmestromtarif auf 30 ct/kWh zu deckeln, um Anreize für Investitionen in netzdienliche Anlagen zu erhalten und zu stärken.

Stärkere Entlastung durch Absenkung der Mehrwertsteuer und der Stromsteuer

Strom war bereits vor der aktuellen Preissteigerungswelle erheblich stärker mit Abgaben, Umlagen und Steuern belastet als Erdgas. Im Zuge der Energiepreiskrise wurde die Mehrwertsteuer für Erdgas vorübergehend auf 7 Prozent abgesenkt, um Verbraucher*innen zu entlasten. Der BWP fordert, die Mehrwertsteuer auf Strom im selben Maße zu senken und die Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum zu setzen. Auf diese Weise kann zur Gerechtigkeit im Energiepreisgefüge beigetragen werden. Außerdem würde damit trotz der vorübergehenden massiven staatlichen Subventionierung des Erdgaspreises ein starker Wechselanreiz zu Wärmepumpen für Verbraucher*innen erhalten, der unter aktuellen Marktbedingungen bereits gegeben ist.

Zur Stellungnahme des BWP

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