DIW Studie zu den Wahlprogrammen

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Wie viel Klimaneutralität steckt in den Wahlprogrammen? Das untersucht die aktuelle DIW-Studie.

2021 gab das Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die das deutsche Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2019 zum Gegenstand hatte.Das Gesetz sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, da es die Pflicht der Emissionsreduktion übermäßig den nachfolgenden Generationen aufbürde. Daraufhin hat die aktuelle Bundesregierung ein verschärftes Bundesklimaschutzgesetz (KSG) entwickelt. Im neuen KSG wurde eine verschärfte Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 % gegenüber 1990 und das Erreichen der Emissionsneutralität bis 2045 festgeschrieben.

"Eine effiziente Wärmenutzung und -bereitstellung kann die Emissionen im Gebäudesektor stark vermindern. Notwendig dazu sind eine dezentrale Wärmebereitstellung durch mit erneuerbarem Strom betriebene Wärmepumpen, Wärmerückgewinnung von unvermeidbarer Abwärme oder Maßnahmen zur effizienteren Deckung des Heizenergiebedarfs", heißt es in der Studie.

Die DIW-Studie orientiert sich an den Wahlprogrammen der Parteien CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Es wird gefragt, inwiefern die im KSG festgelegten Ziele mit den in den Wahlprogrammen beschriebenen Vorhaben tatsächlich erreicht werden können.

Hier geht es zur Studie.

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