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Aktuelle Informationen zur KfW-Heizungsförderung

+++ Das BzA-Portal für Fachunternehmer und das Portal meineKfW für Verbraucher sind wieder erreichbar. Vor dem 21.07. ausgestellte BzAs behalten auch ihre Gültigkeit. Alle Anträge ab dem 21.07. erfolgen zu den neuen Konditionen. +++

 

Neues Förderregime ab 21.07.26

BEG EM Heizungstechnik (KfW)

Sie möchten Ihre alte Heizung gegen eine neue Wärmepumpe austauschen?
Dann ist eine Förderung über die BEG-Einzelmaßnahmen möglich.

Kundenratgeber Wärmepumpen-Förderung (ab 21.07.26)

Dieser Ratgeber bildet die neue Förderkulisse ab dem 21.07.2026 ab - von der BEG-Einzelmaßnahmenförderung über die Systemischen Förderprogramme WG und NWG, die steuerliche Förderung und die Förderung mit zinsvergünstigten Krediten im Neubau.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • EFH-Eigentümer (Selbstnutzende und Vermietende)
  • Eigentümer MFH, WEGs
  • Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, gewerbliche Antragsteller, Contractoren

Wie wird der Heizungstausch ab dem 21.07.2026 gefördert?

  • Basisförderung (30 Prozent)
    Diese Förderung gibt es für alle Verbraucher, die einen fach- und sachgerechten Heizungstausch auf eine neue, förderfähige Wärmepumpe im Rahmen der BEG-Förderrichtlinie durchführen lassen.
  • Klima-Geschwindigkeits-Bonus (16 Prozent) - Nur für Selbstnutzende Eigentümer
    Dieser Bonus kommt obendrauf, wenn die Wärmepumpe eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder eine alte Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung (unabhängig vom Alter) ersetzt. Wichtig: Die alte Heizung muss funktionsfähig sein, um den Bonus zu erhalten - Sie sollten den Heizungstausch also nicht unnötig hinauszögern!
    Dieser Bonus reduziert sich alle 6 Monate um 4 Prozent, d.h. er beträgt ab dem 01.02.2027 nur noch 12 Prozent.
  • Einkommensabhängiger Bonus (10-40 Prozent) - Nur für Selbstnutzende Eigentümer
    Dieser neue Bonus wird gewährt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder (zVE) eine bestimmte Schwelle nicht überschreitet. Nachgewiesen wird das Einkommen über den Steuerbescheid des Finanzamts. Relevant sind hier das vorletzte und das vorvorletzte Jahr vor Antragstellung - die Einkommen dieser beiden Jahre werden gemittelt.
    • Unter 30.000 Euro zVE*: 40 Prozent
    • 30.000-40.000 Euro zVE*: 30 Prozent
    • 40.000-50.000 Euro zVE*: 10 Prozent
    • *Die Schwellen erhöhen sich um 10.000 Euro, sofern mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt.
      Beispiel: Für eine Familie mit Kind erhöht sich die Schwelle für 10 Prozent Bonus auf 50.000-60.000 Euro.
  • Der bisher gewährte Effizienzbonus (5 Prozent) entfällt.

Wichtig: Die Förderung ist auf maximal 70 Prozent Zuschuss gedeckelt - Ausnahme: Beim 40-Prozentigen Einkommensbonus werden bis zu 80 Prozent gewährt. Es werden Investitionskosten von maximal 28.000 Euro für die erste Wohneinheit berücksichtigt, Sie erhalten also maximal 22.400 Euro Förderung.
ACHTUNG! Die ansetzbaren Investitionskosten reduzieren sich alle 6 Monate um 750 Euro, d.h. ab dem 01.02.2027 betragen diese nur noch 27.250 Euro statt 28.000 Euro. Entscheidend für die relevanten Grenzen ist das Datum der Antragstellung.

Wo und wie stelle ich einen Antrag?

Der Antrag wird online bei der KfW gestellt. Reguläres Verfahren:

  1. An Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik-Fachunternehmen wenden und auf Wunsch nach Förderung ansprechen und Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen
  2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag für neue, förderfähige Heizung mit Fachunternehmen abschließen. Dieser muss bereits das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme enthalten. Zudem ist erforderlich, dass die Erteilung der Förderzusage durch die KfW als aufschiebende bzw. die Ablehnung der Förderung durch die KfW als auflösende Bedingung Vertragsbestandteil ist
  3. Im Kundenportal der KfW „Meine KfW“ registrieren, Zuschuss beantragen und den Erhalt der Zuschusszusage abwarten
  4. Vorhaben nach Erhalt der Zuschusszusage umsetzen. Hinweis: mit der Umsetzung darf auf eigenes Risiko auch direkt nach der Antragstellung bereits vor der Zusage begonnen werden
  5. Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Expertin bzw. -Experten erstellen lassen
  6. Sich identifizieren, Nachweise einreichen und nach Nachweisprüfung Zuschuss erhalten

Kann ich über die BEG-Förderung auch andere Maßnahmen abrechnen?

  • Im Rahmen der Heizungstausch-Förderung erhalten Sie maximal 70, bzw. 80 Prozent Zuschuss für den Einbau einer zukunftsweisenden Wärmepumpe von der KfW.
  • Zusätzlich können Sie, sofern Ihr aktuelles Heizsystem nicht älter als 19 Jahre ist, auch eine Heizungsoptimierung vom BAFA fördern lassen. Diese Maßnahmen werden mit 15 Prozent gefördert. Dazu gehört unter anderem der Austausch von Heizkörpern für das bestehende Heizsystem, der gleichzeitig die Effizienz der aktuellen Anlage steigert und einen wichtigen Schritt hin zur Wärmepumpe darstellt. Denn je besser die aktuellen Heizkörper dimensioniert sind, desto leichter gelingt der Umstieg auf eine Wärmepumpe.
  • Über die Heizungsoptimierung dürfen Sie maximal 60.000 Euro Investitionskosten ansetzen, Sie erhalten also maximal 9.000 Euro.