BEG EM Heizungstechnik (KfW)

Sie möchten Ihre alte Heizung gegen eine neue Wärmepumpe austauschen?
Dann ist eine Förderung über die BEG-Einzelmaßnahmen möglich.

Wer kann Antrag stellen?

  • EFH-Eigentümer (Selbstnutzende  und Vermietende): seit 27. Februar 24
  • Eigentümer MFH, WEGs: voraussichtlich ab Mai 24
  • Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen,  gewerbliche Antragsteller (z.B. Contractoren: voraussichtlich ab August 24)

Alle Zielgruppen können mit Maßnahmen beginnen und Anträge rückwirkend einreichen!

 

Wie wird der Heizungstausch jetzt gefördert?

  • Basisförderung (30 Prozent)
    Diese Förderung gibt es für alle Verbraucher, die einen fach- und sachgerechten Heizungstausch auf eine neue, förderfähige Wärmepumpe im Rahmen der BEG-Förderrichtlinie durchführen lassen.

  • Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20 Prozent)
    Dieser Bonus kommt obendrauf, wenn die Wärmepumpe eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder eine alte Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung (unabhängig vom Alter) ersetzt. Wichtig: Die alte Heizung muss funktionsfähig sein, um den Bonus zu erhalten - Sie sollten den Heizungstausch also nicht unnötig hinauszögern!
     
  • Einkommensabhängiger Bonus (30 Prozent)
    Dieser neue Bonus wird gewährt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder nicht mehr als 40.000 Euro beträgt. Nachgewiesen wird das Einkommen über den Steuerbescheid des Finanzamts.
     
  • Effizienzbonus (5 Prozent)
    Dieser Bonus ist mit dabei, wenn die Wärmepumpe ein besonders klimafreundliches natürliches Kältemittel nutzt oder alternativ besonders effiziente Wärmequellen wie Geothermie erschlossen werden.

Wichtig: Die Förderung ist auf maximal 70 Prozent Zuschuss gedeckelt. Es werden Investitionskosten von maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit berücksichtigt, Sie erhalten also maximal 21.000 Euro Förderung.

 

Wo und wie stelle ich einen Antrag?

  • Die Antragstellung für Eigentümer im Einfamilienhaus ist vorausssichtlich ab 27.02. online bei der KfW möglich.
  • Sie können aber schon sofort loslegen, denn vom 1. Januar bis zum 31. August 2024 gilt eine Ausnahme beim Antragsverfahren für den Heizungstausch. Sie können hier schon Ihren Fachpartner beauftragen und die Maßnahme auch fertigstellen und den Antrag bis zum 31. August 2024 nachreichen. Die vorzeitige Umsetzung wirkt sich dann nicht negativ auf ihren Antrag aus.
  • Alternativ können Sie Ihren Fachhandwerker auch bereits unter Vorbehalt der Förderung beauftragen.
  • Unser Tipp: Nutzen Sie unbedingt die derzeit noch vorhandenen Handwerkskapazitäten und sichern sich mit ihrem Auftrag jetzt die neuen Förderbedingungen, bevor der Run beginnt, wenn die Anträge gestellt werden können!

Kann ich über die BEG-Förderung auch andere Maßnahmen abrechnen?

  • Im Rahmen der Heizungstausch-Förderung erhalten Sie maximal 70 Prozent Zuschuss für den Einbau einer zukunftsweisenden Wärmepumpe von der KfW.
  • Zusätzlich können Sie, sofern Ihr aktuelles Heizsystem nicht älter als 19 Jahre ist, auch eine Heizungsoptimierung vom BAFA fördern lassen. Diese Maßnahmen werden mit 15 Prozent, bzw. 20 Prozent bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP) gefördert. Dazu gehört unter anderem der Austausch von Heizkörpern für das bestehende Heizsystem, der gleichzeitig die Effizienz der aktuellen Anlage steigert und einen wichtigen Schritt hin zur Wärmepumpe darstellt. Denn je besser die aktuellen Heizkörper dimensioniert sind, desto leichter gelingt der Umstieg auf eine Wärmepumpe.
  • Über die Heizungsoptimierung dürfen Sie maximal 60.000 Euro Investitionskosten ansetzen, mit einem ISFP erhalten Sie also maximal 12.000 Euro Förderung (20 Prozent der Investitionskosten).