Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das Förderinstrument des Bundes für die Heizungs- und die Gebäudesanierung. Von 01. Januar 2024 bis 20. Juli 2026 gelten die hier aufgeführten Förderbedingungen Förderbedingungen. Ab 21. Juli gelten neue Förderbedingungen (siehe Infobox rechts).
Die Förderung wird insbesondere für den Austausch einer bestehenden Heizung gegen eine Wärmepumpe gewährt, da Wärmepumpen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Dies ist zwar nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz nicht mehr gesetzlich gefordert, aber weiterhin Grundlage für die Gewährung einer Förderung. Gefördert werden Wärmepumpen aber auch, wenn sie Teil einer Hybridheizung sind, die diese Anforderungen erfüllt oder an ein Nahwärmenetz angeschlossen werden.
Fragenkatalog des BMWE zur Förderung