Wo und wie ist der Antrag für den Heizungstausch (BEG-EM) zu stellen?
- Die Antragstellung für Eigentümer ist online bei der KfW möglich.
- Sie müssen mit Ihrem Kunden einen Vertrag mit einer aufschiebenden Klausel abschließen. Wir empfehlen Ihnen folgende Formulierung für den Vertrag (in Anlehnung an die Musterformulierung des BMWE):
„Dieser Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit die KfW den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat aufschiebende Bedingung. Die antragstellende Vertragspartei verpflichtet sich den Antrag umgehend zu stellen, sobald dies möglich sein wird und wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“
Ggf. empfiehlt es sich, die Art der Förderzusage zu definieren - also insbesondere, ob es hinreichend ist, wenn bereits die Basisförderung gewährt wird oder ob bestimmte Boni ebenfalls zugesagt sein müssen.
Was muss ich zum Antragsverfahren wissen?
- Das Antragsverfahren ist weitgehend automatisiert. Damit wesentliche Teile des Verfahrens beschleunigt werden, müssen Sie digital eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) und nach Durchführung der Maßnahme eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) auslösen.
- Dafür registrieren Sie sich hier, um einen Zugang zu den Prozessen der Durchführer - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten.
- Eine Aussage zu möglichen Änderungen der Technischen Mindestanforderungen kann derzeit noch nicht seriös getroffen werden, bis die finale Förderrichtlinie vorliegt. Stand jetzt bleiben die Anforderungen an die Kältemittel zunächst unverändert, ab 01.01.2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert.
- Die Förderung für den Tausch Wärmepumpe gegen Wärmepumpe ist bis zum 31.12.2026 in jedem Fall weiter möglich. Ab dem 01.01.2027 wird nur noch der Austausch von Anlagen gefördert, die VOR dem 01.01.2008 installiert wurden - hier wird zudem nur noch eine deutlich verringerte Förderung gewährt. Sollten Sie mit einem Kunden also bereits einen 1:1-Tausch ins Auge gefasst haben, ist die Antragstellung noch in diesem Jahr stark angeraten.
Wie wird die Heizungsoptimierung gefördert?
- Im Rahmen der Heizungstausch-Förderung werden maximal 70, bzw. 80 Prozent Zuschuss für den Einbau einer zukunftsweisenden Wärmepumpe von der KfW gewährt.
- Zusätzlich können, sofern das aktuelle Heizsystem nicht älter als 19 Jahre ist, auch Maßnahmen für die Heizungsoptimierung vom BAFA gefördert werden. Diese Maßnahmen werden mit 15 Prozent gefördert. Dazu gehört unter anderem der Austausch von Heizkörpern für das bestehende Heizsystem, die auch bei der Vorbereitung auf die spätere Installation einer Wärmepumpe hilfreich ist.
- Über die Heizungsoptimierung dürfen Sie maximal 60.000 Euro Investitionskosten ansetzen, es werden also maximal 9.000 Euro Förderung gewährt (15 Prozent der Investitionskosten).
- Wichtig ist, dass die Heizungsoptimierung zeitlich in jedem Fall vor dem Heizungstausch durchgeführt werden muss (inklusive vollständiger Auszahlung und Einreichung aller Unterlagen).
- Fachunternehmen müssen vor der Antragstellung durch den Antragstellenden eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen. Die TPB erfasst alle relevanten Projektangaben und ermöglicht eine vertiefte technische Plausibilitätsprüfung vor Antragstellung.
- Nach Erstellung der TPB erhalten die Fachunternehmerinnen bzw. -unternehmer eine Eingangsbestätigung und eine TPB-ID. Diese ID ist zwei Monate lang gültig und muss dem Antragsstellenden übergeben werden. Bitte beachten: Die Erstellung einer TPB stellt keinen gültigen Förderantrag dar.
- Die Handwerksunternehmen müssen, bevor der Verwendungsnachweis (VN) durch die Antragstellenden/Bevollmächtigten eingereicht wird, einen Technischen Projektnachweis (TPN) erstellen. Dieser TPN erfasst alle relevanten Projektangaben nach tatsächlicher Umsetzung der beantragten Maßnahmen.