Johanna Otting
Referentin Politik und Energiewirtschaft Bundesverband Wärmepumpe e.V.
Der Strompreis besteht im Wesentlichen aus drei Komponenten: den Kosten für die Stromerzeugung, den Netzentgelten und den staatlichen Steuern und Abgaben.
Stromerzeugung, Vertrieb und Handelsmarge machen rund ein Drittel des Haushaltsstrompreises aus. An der Strombörse kaufen Stromversorger von den Erzeugern bzw. den Übertragungsnetzbetreibern die entsprechenden Strommengen für die Verbraucher ein bis drei Jahre vor der Lieferung an die Haushalte.
Einen weiteren Bestandteil machen die Netznutzungsentgelte aus. Bei diesem Posten handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Abgabe, welche den Netzbetreibern für den Ausbau und die Instandhaltung der Energieversorgungsstruktur zusteht. Viele Netzbetreiber bieten für den Betrieb von Wärmepumpen vergünstigte Netznutzungsentgelte an, um so das Lastausgleichspotenzial der Wärmepumpe zu honorieren.
Der dritte Anteil sind weitere staatlich geregelte Abgaben. Darin sind verschiedene Steuern wie zum Beispiel die Strom- und die Mehrwertsteuer oder auch die Umlage für Strom aus Erneuerbaren Energien enthalten.
Insgesamt machen die Netznutzungsentgelte und die staatlichen Abgaben beim Wärmepumpenstrom derzeit über die Hälfte des Endkundenpreises aus.