Wärmepumpen-Strom: Mögliche Umlagenentlastung für 2023 muss jetzt beantragt werden

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Betreibern einer Wärmepumpe mit separatem Zählpunkt steht für das Jahr 2023 möglicherweise rückwirkend eine Entlastung bei zwei Umlagen zu, die üblicherweise auf Strom fällig werden.

Der Bundestag hatte diese Entlastungen im Rahmen des Energiefinanzierungsgesetzes beschlossen, allerdings fehlt noch die abschließende beihilferechtliche Genehmigung dieser Entlastungen durch die EU.

Damit die Anlagenbetreiber im Fall einer Zustimmung durch die EU die Entlastung rückwirkend erhalten können, müssen sie aktiv tätig werden und Ihren Anspruch vorsorglich gegenüber Ihrem Energieversorgungsunternehmen erklären, da dieses den Anspruch für das vergangene Kalenderjahr bis Ende Februar beim Netzbetreiber angemeldet haben muss.

Die Höhe betrug für das Jahr 2023 bei der KWKG-Umlage 0,357 ct/kWh und bei der Offshore-Netzumlage 0,591 ct/kWh; zusammengerechnet könnten Sie also inklusive fälliger Mehrwertsteuer eine nachträgliche Rückerstattung von etwa einem Cent pro Kilowattstunde erhalten.

Wenn Betreiber vorsorglich ihren Anspruch auf diese Entlastung anmelden wollen, empfehlen wir Ihnen, unser Musterschreiben mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf zum Stichtag für die Meldung des Energieversorgungsunternehmens gegenüber dem Netzbetreiber (28.02.) auf den Weg zu bringen. Sie sollten also einen Versand per E-Mail oder den Posteingang beim Netzbetreiber bis spätestens 21.02. anstreben.

Zudem stellen wir Fachhandwerksunternehmen ein Musteranschreiben an Ihre Kunden zur Verfügung (Download siehe unten):

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