Vorabinformation: Smart Meter für die Förderung mit beantragen
Mit der neuen BEG-EM-Förderrichtlinie ändert sich die praktische Umsetzung beim Smart-Meter-Einbau für geförderte Wärmepumpen. Kundinnen und Kunden müssen die Ausstattung künftig aktiv beauftragen; ein Nachweis darüber sollte für die spätere KfW-Abwicklung aufbewahrt werden.
Smart Meter künftig aktiv beauftragen
Bislang wurden Wärmepumpen, die unter die Vorgaben nach § 14a EnWG fallen (Steuerbare Verbraucher), über den Pflichtrollout automatisch vom Messstellenbetreiber mit einem intelligenten Messystem (sog. Smart Meter) inkl. Steuerbox ausgestattet. Mit der neuen Förderrichtlinie zur BEG-EM soll nach Angaben des BMWE nun Tempo in den Rollout kommen: Demnach muss künftig mit der Inbetriebnahme einer geförderten Wärmepumpe die entsprechende Technik durch den Kunden selbst bestellt, also ein „Einbau auf Kundenwunsch“ ausgelöst werden. Eine einfache Anmeldung der Anlage als 14a-Anlage reicht nicht mehr aus.
Frist und Zuständigkeit beim Messstellenbetreiber
Über diesen Weg muss der Messstellenbetreiber innerhalb von vier Monaten reagieren und die Messstelle ausstatten. Der Auftrag kann über den grundzuständigen Messstellenbetreiber laufen, es kann aber auch ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber frei gewählt werden.
Nachweis für die KfW aufbewahren
Die ausführlichen FAQ sind noch ausstehend. Es empfiehlt sich aber, zumindest einen informellen Nachweis über die Beantragung der Ausstattung auf Kundenwunsch aufzubewahren (Screenshot, Bestätigung, o.ä.), um ihn später bei der KfW mit einreichen zu können.
Kosten sind förderfähig
Denn auch diese Kosten sind förderfähig. In der Regel belaufen sich die Einbaukosten auf 100€ für das intelligente Messsystem, es gibt jedoch auch günstigere Angebote.
