Heizkostenverordnung: Fernablesbare Messtechnik wird Ende 2026 Pflicht

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Für Vermieter und Hausverwaltungen endet zum 31. Dezember 2026 eine wichtige Übergangsfrist der Heizkostenverordnung (HKVO). Bis dahin müssen bestehende nicht fernablesbare Wärmezähler, Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler grundsätzlich auf fernablesbare Technik umgerüstet oder ersetzt werden.

Neue Geräte müssen bereits fernablesbar sein
Seit Dezember 2021 dürfen bei Neuinstallationen bereits nur noch fernablesbare Geräte eingesetzt werden. Neuere Systeme müssen zudem interoperabel sein und sich sicher an ein Smart-Meter-Gateway anbinden lassen.

Längere Frist für bestimmte Bestandsgeräte
Eine längere Übergangsfrist gilt für fernablesbare Geräte, die bis zum 1. Dezember 2022 installiert wurden: Erfüllen diese noch nicht die Anforderungen an Interoperabilität und Smart-Meter-Gateway-Anbindung, müssen sie erst nach dem 31. Dezember 2031 entsprechend nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Handlungsbedarf frühzeitig prüfen
Eigentümer und Verwalter sollten daher prüfen, welche Messtechnik verbaut ist und wann diese installiert wurde, um einen möglichen Handlungsbedarf rechtzeitig zu erkennen.

Ein Techniker arbeitet an einem Schaltschrank. Er trägt schwarze Handschuhe und benutzt einen Schraubendreher, um Kabel und Komponenten in einem elektrischen Verteiler zu überprüfen oder zu reparieren. Der Bereich ist mit verschiedenen Drähten und Geräten voll sichtbar.