Stichtage und Fristen

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Wann gelten welche Förderbedingungen und wann muss was beantragt werden?

Neue Förderbedingungen ab 1. April 2015

Die neuen Förderbedingungen sollen am 1. April 2015 in kraft treten. Sie werden angewendet auf alle Anträge, die ab diesem Tag eingehen.

Maßgeblich dafür, welche Förderbedingungen angewendet werden, ist der Tag des Eingangs des Antrags, nicht die Inbetriebnahme der Anlage o.a. Das heißt, dass alle Anlagen im Gebäudebestand, die seit dem 1. Juli 2014 in Betrieb genommen wurden, für die Förderung infrage kommen.

Dies gilt allerdings nur für Privatpersonen, Vereine und Kommunen und nicht für die <link waermepumpe verbraucherportal foerderung map antworten article>Innovationsförderung.

Antrag zum richtigen Zeitpunkt stellen

Privatpersonen, Vereine und Kommunen können bis zu 9 Monate nach Inbetriebnahme einer Anlage bzw. Durchführung einer Optimierungsmaßnahme den Förderantrag stellen.

Unternehmen und Freiberufler müssen grundsätzlich vor dem Beginn eines Vorhabens - gemeint ist hier der Vertragsabschluss - ihre Anträge einreichen (Ausnahme: Zuschüsse für Optimierungsmaßnahmen).

Auch für die Innovationsförderung müssen die Förderanträge grundsätzlich vor Vertragschluss bei der BAFA eingereicht werden.

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