Fokus auf Qualität

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Hohe Qualität bei Ausführung und Betrieb sind im MAP ein besonderes Anliegen. Darum gibt es neue Anforderungen, aber auch Zuschüsse.

Um die Qualität der geförderten Anlagen sicherzustellen, gelten nach wie vor hohe Effizienzanforderungen. Neu sind die zusätzlichen Anforderungen bei der Verlegung von Erdwärmesonden.

Im neuen MAP werden aber auch zusätzliche Optimierungsmaßnahmen gefördert. Damit soll sichergestellt werden, dass die Anlagen im tatsächlichen Betrieb auch hohe Effizienzwerte aufweisen.

1) Optimierung nach einem Betriebsjahr

Wird mindestens 1 Jahr nach Inbetriebnahme einer geförderten Anlage ein Qualitätscheck durchgeführt, bezuschusst BAFA diesen.

Max. 250 EUR
Max. 100 Prozent der nachgewiesenen Kosten

Hierbei muss die nach dem ersten Betriebsjahr erreichte JAZ mit der im Förderantrag eingetragenen berechneten JAZ verglichen werden.

Die tatsächliche JAZ darf dabei durchaus von der berechneten JAZ abweichen. Das Nutzerverhalten hat einen großen Einfluss auf die tatsächliche JAZ. Das normierte Berechnungsverfahren kann dies natürlich nicht genau abbilden.

Wird die berechnete JAZ jedoch signifikant unterschritten (z.B. 2,5 statt 3,5) sollte die Anlage noch einmal überprüft und Optimierungsmaßnahmen in Erwärgung gezogen werden.

2) Optimierung einer bestehenden Anlage

Dies gilt für ältere MAP-geförderte Anlagen. Diese müssen vor mindestens 3, höchstens jedoch 7 Jahren in Betrieb genommen worden sein. Hier wird eine Förderung gewährt von:

Max. 100% der Investitionskosten
Max. 200 EUR
Maßnahmen unter 100 EUR werden nicht gefördert.

Gefordert wird grundsätzlich eine Bestandsaufnahme und ggf. eine Analyse des Ist-Zustandes (z.B. nach DIN EN 15738).

Ferner sind Maßnahmen zur Förderung des optimalen Anlagenbetriebs möglich, z.B.

  • hydraulischer Abgleich
  • Optimierung der Heizkurve
  • Anpassung Vorlauftemperatur
  • Anpassung der Pumpenleistung
  • Einsatz von Einzelraumreglern.

3) Errichtung der Anlage

Wird eine Wärmepumpe im MAP gefördert, kann für zusätzliche Einzelmaßnahmen zur Effizienzsteigerung ein weiterer Zuschuss gewährt werden. Dieser beträgt:

Max. 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und
Max. 50 Prozent der jeweiligen Basisförderung.

Folgende Maßnahmen können gefördert werden:

  • Ausbau Gas-/Öltank einschl. Entsorgung des alten Tank und Wiederherstellung der Außenanlagen bei erdbedeckten Tanks
  • Ausbau Altheizung einschließlich Entsorgung
  • Austausch oder erstmaliger Einbau von Flächenheizsystemen und Heizleisten (System-Vorlauftemperaturen unter 35°C) inkl. Anpassung oder Erneuerng von Rohrleitungen
  • Austausch von Heizkörpern durch NT-Heizkörper (Vorlauftemperatur unter 60°C)
  • Austausch "kritischer" Heizkörper zur Systemtemperaturreduzierung
  • Einbau zusätzlicher Wärmetauscher zur Aufrüstung eines NT- zu einem BW-Kessel einschließlich notwendiger Schornsteinanpassungen
  • Einbau sowie Ersatz von zur Heizungsanlage zugehöriger Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Nutzerinterface
  • Einbau voreinstellbarer Heizkörperthermostatventile und von Strangdifferenzdruckreglern
  • zusätzliche Dämmung des bestehenden Verteilnetzes und des Speichers
  • Umstellung des Warmwassersystems, d.h. Integration in die Heizungsanlage inkl. notwendiger Sanitärarbeiten wie Austausch der Armaturen, Einsatz wassersparender Maßnahmen, Abwasser-Wärmerückgewinnung
  • Nutzerinterface und Smart Metering-Systeme für Wärme, auch als Mulsti-Sparten-Systeme inkl. Strom, Gas und Wasser
  • Einbau einer hocheffizienten Zirkulationspumpe
  • notwendige Maler-, Putz- und Wandverkleidungsarbeiten
  • Herstellung notwendiger Wand- und Deckendurchbrüche inkl. Dämmmaßnahmen
  • Erneuerung des Schornsteins oder Erstellung von Steigsträngen inkl. Verkleinerung
  • Einrichtung oder Neubau eines Heizraums bzw. Bevorratungsbehälters für Biomasse
  • notwendige bauliche Maßnahmen am Heiz- und Kesselraum
  • in Einrohrsystemen Maßnahmen zur Volumenstromregelung
  • Umbau von Ein- in Zweirohrsysteme
  • Ersatz und erstmaliger Einbau von Pufferspeichern (sofern nicht gefordert oder extra gefördert)
  • Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung
  • bei Biomasseanlagen: Errichtung eines integrierten oder nachgerüsteten Staubabscheiders, insofern nicht extra gefördert

NICHT gefördert wird hier hingegen der hydraulische Abgleich. Dieser ist Voraussetzung für die Förderfähigkeit und wird daher nicht bezuschusst.

Optimierung_2.jpg