Neue BEG-Förderung soll am 1. Januar starten

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Die Richtlinie wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz dem Haushaltsausschuss des Bundestags zur finalen Abstimmung vorgelegt und könnte am 29. Dezember veröffentlicht werden.

Der Richtlinienentwurf sieht, wie bereits berichtet, die bereits im September kommunizierten Rahmenbedingungen vor - die im Zuge des Baugipfels kommunizierten Erhöhungen wurden aufgrund der Haushaltslage sämtlich wieder zurückgenommen.

Beibehalten wurden jedoch die im Richtlinienentwurf vom 17.11. vorhandenen Zuschussobergrenzen für Immobilien mit mehr als einer Wohneinheit. Bisher wurden die Zuschüsse für jede zusätzliche Wohneinheit auf bis zu 60.000 € anrechenbare Investitionskosten erhöht, künftig gilt für die 2. bis 6. Wohneinheit hier ein Satz von 15.000 € und darüber hinaus ein Satz von 8.000 €. Auch die anrechenbaren Investitionskosten für die erste Wohneinheit wurden bei der Überarbeitung des Förderprogramms auf 30.000 € halbiert.

Nun läuft bis zum 27.12. im Haushaltsausschuss das Umlaufverfahren, in dem eine Zustimmung durch die Ampel-Mehrheit erwartet wird. Danach soll die Richtlinie durch das BMWK finalisiert und am 29.12. im Bundesanzeiger veröffentlicht und dann unmittelbar in Kraft treten.

Die Antragstellung bei der KfW, die die Heizungstauschförderung vom BAFA übernimmt, soll dann voraussichtlich ab 27.02. möglich sein. Das bedeutet jedoch nicht, dass die neuen Förderbedingungen vorher nicht in Anspruch genommen werden können - für eine Übergangszeit bis zum 31. August 2024 können Förderanträge abweichend vom üblichen Verfahren auch nach Beauftragung und Fertigstellung des Fachunternehmens gestellt werden. Danach gilt ebenfalls ein leichter Wechsel im Antragsverfahren - künftig muss bei Antragstellung bereits ein Vertrag zwischen Fachpartner und Verbraucher vorliegen, in dem die Parteien vereinbaren, das Vorhaben bei einem positiven Förderbescheid zeitnah umzusetzen. Damit soll verhindert werden, dass die Fördertöpfe aufgrund gehäufter Anträge "auf Vorrat" vorzeitig leerlaufen.

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