Kompromiss zu EU-Gebäuderichtlinie

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Nach Angaben von Verhandlungsteilnehmern haben Mitgliedstaaten, Parlament und Kommission im Trilog zur EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) darauf geeinigt, dass der Energieverbrauch von Wohngebäuden in der EU bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken muss.

Die umstrittenen Mindesteffizienzstandards (MEPS) wurden zunächst nur in Form von Schwellenwerten für Nicht-Wohngebäude vereinbart. Demnach müssen alle Nicht-Wohngebäude bis 2030 effizienter als die schlechtesten 16 Prozent eines Basisjahres und bis 2033 besser als die schlechtesten 26 Prozent sein. 

Dennoch ist die Einführung EU-weiter, verbindlicher MEPS für Wohngebäude noch nicht vom Tisch. Bis 2028 muss die die Kommission die Erreichung der Ziele für 2030 und 2035 bewerten. Zeichnet sich eine Zielverfehlung ab, wären MEPS weiter möglich.

Ebenfalls bedeutsam ist, dass feste Daten für den Ausstieg aus Subventionen und dem Neueinbau von reinen Öl- und Gasheizungen vereinbart wurden. Demnach sollen bereits ab übernächstem Jahr die Subventionen verboten sein, für den Neueinbau soll im Jahr 2040 Schluss sein - fünf Jahre bevor in Deutschland über das Gebäudeenergiegesetz ein allgemeines Verbot von fossil betriebenen Gas- und Ölheizungen greift.

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