Kommunale Wärmeplanung in Großstädten: Frist rückt Qualität in den Fokus

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Mit Ablauf des 30. Juni endet die gesetzliche Frist für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, ihre kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Nach aktuellen Einschätzungen werden die meisten Großstädte die Vorgabe erfüllen. Damit ist ein wichtiger Meilenstein der Wärmewende erreicht. Mit den nun vorliegenden Wärmeplänen beginnt die fachliche Bewertung. Entscheidend ist, ob die zugrunde liegenden Annahmen zu Wärmebedarf, verfügbaren Wärmequellen und der zukünftigen Versorgungsstruktur belastbar sind und Investitionen verlässlich steuern können.

Die Frist betrifft insgesamt 80 Großstädte, in denen rund 32 Prozent der deutschen Bevölkerung leben. 

Nach einer Auswertung des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW) haben 71 Prozent dieser Kommunen ihre Wärmeplanung bereits abgeschlossen, weitere 29 Prozent befinden sich noch im Prozess (Stand April 2026). In den 1.518 mittelgroßen Kommunen mit 10.000 bis 100.000 Einwohnern – auf sie entfallen 43 Prozent der Bevölkerung – liegt der Anteil abgeschlossener Wärmepläne derzeit bei 42 Prozent, während sich weitere 43 Prozent in Bearbeitung befinden. Bei den 9.156 kleineren Kommunen unter 10.000 Einwohnern, in denen ein Viertel der Bevölkerung lebt, sind bislang 30 Prozent der Wärmepläne abgeschlossen, 22 Prozent befinden sich im Prozess und bei 48 Prozent ist der Umsetzungsstand bislang nicht bekannt.

Die kommunale Wärmeplanung soll Orientierung für Investitionen in Gebäude und Infrastruktur schaffen. Mit den ersten veröffentlichten Plänen rücken nun Fragen nach ihrer inhaltlichen Qualität in den Vordergrund. Welche erneuerbaren Wärmequellen stehen tatsächlich zur Verfügung? Wie realistisch sind die Annahmen zum zukünftigen Wärmebedarf? Und welche Rolle können Wärmenetze und dezentrale Lösungen vor Ort jeweils übernehmen?

Der Berliner Wärmeplan zeigt, warum die Qualität der Wärmeplanung entscheidend ist.

Nach Auffassung des Bundesverbands Wärmepumpe ist der vorgesehene Fernwärmeanteil zu hoch angesetzt. Gleichzeitig ist für zahlreiche Gebiete ein Anschluss an das Fernwärmenetz erst bis 2045 vorgesehen. Für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer entsteht dadurch ein Widerspruch: Sie müssen ihre Heizungen bereits heute klimaneutral erneuern, während die im Wärmeplan vorgesehene Versorgungsoption teilweise erst in vielen Jahren verfügbar sein soll. Wärmepläne sollten sich deshalb an den Wärmequellen orientieren, die bereits heute oder in absehbarer Zeit verfügbar sind. Ein Fernwärmeanschluss, der erst in 15 oder 20 Jahren vorgesehen ist, schafft keine Planungssicherheit für heutige Investitionsentscheidungen.

Bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Wärmeplanungsgesetz hatte der Bundesverband Wärmepumpe darauf hingewiesen, dass Prüfgebiete nicht zu einem dauerhaften Schwebezustand führen dürfen.

Bleibt über Jahre offen, welche Wärmeversorgung in einem Gebiet vorgesehen ist, werden Investitionen verschoben und Planungssicherheit geht verloren. Eine vereinfachte Wärmeplanung für kleinere Kommunen kann sinnvoll sein, wenn sie frühzeitig Orientierung schafft. Sie sollte jedoch nicht dazu führen, dass grundlegende Entscheidungen über die zukünftige Wärmeversorgung aufgeschoben werden.

Mit dem Erreichen der Frist beginnt nun die nächste Phase der kommunalen Wärmeplanung: die Bewertung und schrittweise Umsetzung der Konzepte. Aus Sicht des BWP können Wärmepläne ihre Funktion nur erfüllen, wenn sie auf nachvollziehbaren Annahmen, realistischen Potenzialen und einer technologieoffenen Bewertung der verfügbaren Wärmequellen beruhen. Nur so schaffen sie die Planungssicherheit, die für Investitionen in die Wärmewende erforderlich ist.

Zu unserer aktuellen Stellungnahme zum Wärmeplanungsgesetz gelangen Sie hier.

Luftaufnahme einer Stadtlandschaft mit modernen Wohngebäuden und viel grüner Vegetation. Im Hintergrund sind weitere Gebäude und eine weitläufige Landschaft zu sehen. Straßen mit Fahrzeugen verlaufen zwischen den Gebäuden, und die städtische Struktur wird von Parks und Bäumen unterbrochen.