Kabinettsbeschluss Wärmeplanungsgesetz

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Am 16. August 2023 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze beschlossen.

Am 16. August 2023 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze beschlossen. Nach der ersten Befassung im Bundesrat, die für den 29. September 2023 vorgesehen ist, folgen die Beratungen im Deutschen Bundestag. Am 1. Januar 2024 soll das Gesetz in Kraft treten, zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz.

Das Gesetz soll die Grundlage für die Einführung einer bundesweiten Wärmeplanung in Deutschland schaffen. Damit soll die Wärmeversorgung auf Treibhausgasneutralität umgestellt werden, um einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 zu leisten.

Grundlage der Wärmeplanung ist eine Analyse der bestehenden und potenziellen lokalen Gegebenheiten, auf deren Basis ein Zielszenario, die Darstellung wahrscheinlicher Wärmeversorgungsgebiete und eine Umsetzungsstrategie für eine kosteneffiziente, nachhaltige, wirtschaftliche, bezahlbare, belastbare und klimaneutrale Wärmeversorgung erstellt wird.  

Parallel zur Wärmeplanungspflicht setzt das Gesetz das Ziel, die Hälfte der netzgebundenen Wärme bis 2030 klimaneutral zu erzeugen. Dies entspricht der Vorgabe, dass Wärmenetze bis 2030 einen Anteil von 30 Prozent und bis 2040 einen Anteil von 50 Prozent haben sollen.

Den genauen Gesetzestext in der Kabinettsfassung finden Sie hier

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