Gemeinsamer Verbändeappell: Bundesregierung muss verlässlichen Start des ETS2 sicherstellen
In einem gemeinsamen Appell fordert der BWP gemeinsamen mit den Verbänden AGFW, BDEW, BEE, BWP, VKU, ZIA, ZVEH, ZVEI sowie dem Deutschen Städtetag die Bundesregierung auf, sich für einen verlässlichen Start des ETS 2 einzusetzen. Das ist für die dringend gebotene Planungssicherheit im Wärmemarkt erforderlich. Der ETS 2 soll zum 1. Januar 2028 vollständig und einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten starten.
Der ETS 2 schafft ein gemeinsames europäisches CO2-Preissignal. Das stärkt den Klimaschutz, schafft einheitliche Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt und regt Investitionen in klimafreundliche Technologien an. Nachdem der Start bereits auf 2028 verschoben wurde, muss die verbleibende Zeit aus Sicht der beteiligten Verbände für eine reibungslose Umsetzung und eine wirksame sozialpolitische Flankierung genutzt werden.
Vier Forderungen an die Bundesregierung
Im Zentrum des gemeinsamen Appells stehen vier Forderungen:
- Am vollständigen und einheitlichen Start des europäischen Emissionshandels für Gebäude (ETS 2) zum 1. Januar 2028 festhalten.
- Die frühzeitige Versteigerung von Emissionszertifikaten ab Anfang 2027 wie vorgesehen sicherstellen.
- Einnahmen gezielt für Investitionen in die Transformation der Sektoren Wärme und Gebäude einsetzen.
- Den nationalen Klima-Sozialplan mit sozialen Förderprogrammen hinterlegen und bei der EU-Kommission einreichen, um Mittel aus dem EU-Klima-Sozialfonds abrufen zu können.
Weitere Verzögerungen beim ETS 2 würden die Planungssicherheit für Unternehmen verringern und könnten neue nationale Sonderwege begünstigen. Ein einheitlicher europäischer Emissionshandel schafft dagegen vergleichbare Rahmenbedingungen für Unternehmen und verbessert die Voraussetzungen für langfristige Investitionen in den Klimaschutz.
Für Deutschland ist insbesondere der Übergang vom nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zum europäischen ETS 2 wichtig. Das gemeinsame europäische System bietet mehr Liquidität, eine bessere Handelbarkeit der Zertifikate und zusätzliche Möglichkeiten für ein professionelles Risikomanagement.
Einnahmen für Wärmewende und sozialen Ausgleich nutzen
Eine zentrale Voraussetzung für die Akzeptanz des ETS 2 sei die nachvollziehbare Verwendung der Einnahmen. Die Erlöse sollten nach Auffassung der Verbände gezielt in die Transformation der Sektoren Wärme und Gebäude fließen. So können Investitionen angereizt, Innovationen unterstützt und soziale Härten abgefedert werden. Das betrifft insbesondere die verlässliche Finanzierung zentraler Förderprogramme wie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die im Förderjahr 2024 unterstützten Maßnahmen vermeiden jährlich rund 2,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Über eine Wirkungsdauer von rund 20 Jahren liegt die Fördereffizienz des Gesamtprogramms bei 150 Euro je vermiedener Tonne CO2-Äquivalent. Hinzu kommt eine starke Hebelwirkung, jeder Euro aus Bundesmitteln löst weitere 4,30 Euro an Investitionen aus. Das unterstreicht den langfristigen Klimaschutzbeitrag und die hohe Effizienz der eingesetzten Fördermittel. Eine Verwendung der Einnahmen zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung würde dagegen das Vertrauen in das Instrument gefährden.
Für den sozialen Ausgleich ist außerdem der EU-Klima-Sozialfonds von besonderer Bedeutung. Deutschland stehen für den Zeitraum von 2026 bis 2032 rund 5,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Voraussetzung für den Abruf dieser Mittel ist ein nationaler Klima-Sozialplan. Die Bundesregierung sollte diesen unverzüglich bei der Europäischen Kommission einreichen und mit zielgerichteten sozialen Förderprogrammen hinterlegen.
Das Zusammenspiel aus planbarem Rechtsrahmen, Preissignalen und verlässlicher Mittelverwendung seien entscheidend für wirksamen Klimaschutz, soziale Tragfähigkeit und langfristige Investitionssicherheit.
