Ab 27. September gelten die EU-EmpCo-Vorgaben: Was sie für Ihren Betrieb bedeuten
Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland neue Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Grundlage ist die europäische EmpCo-Richtlinie. Sie soll Verbrauchern besser vor irreführenden Aussagen schützen und verlässliche Informationen für nachhaltige Kaufentscheidungen gewährleisten.
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V. erinnert deshalb alle Mitgliedsunternehmen daran, ihre Kommunikations- und Werbematerialien jetzt abschließend zu überprüfen. Dazu gehören insbesondere Websites, Produktseiten, Broschüren, Social-Media-Beiträge und Materialien für Beratung und Vertrieb.
EmpCo ist in Deutschland im UWG umgesetzt
Die Richtlinie (EU) 2024/825 „Empowering Consumers for the Green Transition“, kurz EmpCo, ergänzt die europäischen Vorgaben zu unlauteren Geschäftspraktiken und Verbraucherrechten. In Deutschland wurden ihre Anforderungen mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Die neuen Regelungen treten am 27. September 2026 in Kraft. Daraus ergibt sich, dass Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der kommerziellen Kommunikation klar, belastbar und für Verbraucher nachvollziehbar sein müssen. Pauschale oder missverständliche Aussagen können künftig ausdrücklich unter die verbotenen Geschäftspraktiken des UWG fallen.
Die wichtigsten Regeln für die Umweltkommunikation
Allgemeine Umweltaussagen konkretisieren
Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „klimafreundlich“, „ökologisch“ oder „energieeffizient“ dürfen nicht pauschal verwendet werden, wenn keine für die Aussage relevante, anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann. Wird eine Aussage dagegen auf demselben Kommunikationsmedium klar und hervorgehoben konkretisiert, gilt sie nicht als allgemeine Umweltaussage. Für die Praxis empfiehlt es sich daher, den konkreten Bezug unmittelbar zu nennen. Welches Produktmerkmal ist gemeint? Welche Daten, Berechnungen oder anerkannten Standards liegen ihr zugrunde?
Aussagen nicht unzulässig ausweiten
Eine Umweltleistung eines einzelnen Produktbestandteils darf nicht ohne Weiteres auf das gesamte Produkt übertragen werden.
Nachhaltigkeitssiegel überprüfen
Nachhaltigkeitssiegel dürfen grundsätzlich nur verwendet werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle festgesetzt wurden.
Vorsicht bei Aussagen zur Klimaneutralität
Produktbezogene Aussagen wie „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „klimakompensiert“ sind unzulässig, wenn die behauptete neutrale, verringerte oder positive Wirkung auf Treibhausgasemissionen allein durch die Kompensation von Emissionen außerhalb der Wertschöpfungskette des Produkts begründet wird.
Was bedeutet das für die Wärmepumpenbranche?
Wärmepumpen leisten einen wichtigen Beitrag zur Elektrifizierung und Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Dieser Beitrag lässt sich fachlich fundiert und differenziert darstellen. Zugleich hängen aber konkrete Umwelt- und Klimawirkungen unter anderem vom eingesetzten Strom, vom Kältemittel, von der Effizienz der Anlage, vom Gebäude, von der Auslegung und vom Betrieb ab. Für die Kommunikation wird es daher noch wichtiger, Umweltvorteile präzise zu beschreiben und ihren jeweiligen Bezugsrahmen offenzulegen. Konkrete Angaben zu Effizienz, Energieverbrauch, eingesetzten Technologien oder vermiedenen Emissionen sind pauschalen Nachhaltigkeitsbegriffen vorzuziehen. Berechnungen und Vergleiche sollten nachvollziehbare Annahmen, Systemgrenzen und Quellen erkennen lassen.
BWP hat die eigene Kommunikation angepasst
Der BWP hat seine Umweltkommunikation in den vergangenen drei Wochen mit Blick auf die neuen Vorgaben überprüft und angepasst. Ziel war es, Umweltaussagen weiter zu präzisieren, ihren jeweiligen Bezugsrahmen deutlich zu machen und die Kommunikation mit den ab dem 27. September geltenden Anforderungen in Einklang zu bringen. Der BWP empfiehlt seinen Mitgliedsunternehmen, diesen Schritt ebenfalls vorzunehmen und die Prüfung nicht auf einzelne Werbekampagnen zu beschränken. Gerade häufig verwendete Standardformulierungen, ältere Broschüren, Bildmotive, Siegel und dauerhaft verfügbare Inhalte auf Websites sollten einbezogen werden.
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