F-Gas-Verordnung: Einigung im Trilog-Verfahren

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Die europäischen Gesetzgeber haben am 05. Oktober im Rahmen des Trilog-Prozesses zwischen Parlament, Rat und Kommission eine Einigung über eine beschleunigte Reduzierung der für Wärmepumpen zur Verfügung stehenden Mengen bis hin zu einem Ausstieg aus der Nutzung von fluorierten Gasen (F-Gasen) erzielt.

Die Umsetzung dieser neuen Regelungen ist für den Wärmepumpenmarkt grundsätzlich möglich, stellt die Branche aber kurz- und mittelfristig vor große Herausforderungen, um weiterhin Wärmepumpen für alle Anwendungsfälle und angesichts des erforderlichen Markthochlaufs anbieten zu können. Dieser Weg erfordert eine eindeutige Unterstützung durch politische Entscheidungsträger hinsichtlich Forschung und Entwicklung, Handwerker-Weiterbildungen und einer Modernisierung der Produktionsanlagen.  

Bestandsschutz für bereits installierte Wärmepumpen 

Wichtig für alle Wärmepumpen-Besitzer: Für bereits installierte Anlagen wird es laut veröffentlichtem Text Bestandsschutz geben. Eine Ausbau- oder Austauschpflicht wegen der Nutzung bestimmter Kältemittel wird es im Zuge der neuen F-Gase-Regulierung nicht geben. Auch Wartung und Service werden grundsätzlich möglich bleiben. Lediglich für einige wenige Kältemittel ab einem „Global Warming Potential“ (GWP) von 2.500 werden Beschränkungen gelten. Auch hier werden Service und Wartung am Kältekreis aber bis 2032 unter Auflagen möglich bleiben. Anlagen die einwandfrei laufen, dürfen auch danach unbeschränkt weiter betrieben werden. 

Ab 2027 Verschärfungen für Wärmepumpen 

Bei Neugeräten werden für die außen aufgestellten Monoblock-Geräte die ersten Beschränkungen gelten. So sollen Anlagen mit einer Leistungsgröße bis einschließlich 12 kW nach dem Willen der Gesetzgeber ab 2027 im Regelfall nur noch mit Kältemitteln mit einem GWP von höchstens 150, ab 2032 im Regelfall gänzliche ohne fluorierte Kältemittel betrieben werden. Ausnahmen aus örtlichen Sicherheitsgründen („safety requirements“) sollen möglich bleiben. 

So geht es weiter 

Das Verhandlungsergebnis des so genannten Trilogs geht nun zuerst an das Europaparlament und dann an den Rat, die ihm abschließend zustimmen müssen. Die finalen Abstimmungen werden im Januar erfolgen.

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