Neuerungen bei der Bundesförderung für Energieberatungen für Wohngebäude (EBW)

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Antragstellung direkt durch Beratungsempfänger und Zulassungsverfahren für Energieberaterinnen und Energieberater geht auf dena über

Ab dem 01.07.2023 tritt eine neue Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energieberatungen für Wohngebäude (EBW) in Kraft. Diese bringt einige Neuerungen mit sich, die sowohl den Antragsprozess als auch die Qualifikationsanforderungen für Energieberaterinnen und Energieberater betreffen. Ab dem genannten Datum werden die Zuschüsse direkt an die Beratungsempfänger ausgezahlt. Das bedeutet, dass die Beratungsempfänger selbst den Förderantrag stellen und den Zuwendungsbescheid direkt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten. Dieses Verfahren orientiert sich an dem bereits etablierten Prozess bei der Bundesförderung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN). Eine weitere bedeutende Neuerung betrifft die Anforderungen an geförderte Energieberatungen für Wohngebäude. Zukünftig ist die Förderung an die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSPF) mit der aktuellen iSFP-Druckapplikation geknüpft. Dies gilt für alle Förderverfahren mit Antragstellung ab dem 01.07.2023. Mit dieser Maßnahme soll die Vergleichbarkeit und Qualität der Beratungsberichte verbessert werden.

Des weiteren können ab dem 01.07.2023 Energieberatungen sowohl in der EBW als auch in der EBN nur noch gefördert werden, wenn die Energieberaterin oder der Energieberater in der entsprechenden Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de gelistet ist. Als Übergangsregelung wird eine Zulassung durch das BAFA für das jeweilige Förderprogramm bis zum 31. Dezember 2023 auch ohne Eintragung in die Expertenliste anerkannt. Im Zusammenhang mit diesen Änderungen wird die Zuständigkeit für die Zulassung von Energieberaterinnen und Energieberatern für die Förderprogramme EBW und EBN ab dem 01.07.2023 auf die Deutsche Energie-Agentur (dena) übergehen. Dadurch wird die Zulassung für Energieberatungen bei der EBW, der EBN und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in einer Hand bei der dena liegen. Die Qualifikationsprüfung für Energieberatung bleibt jedoch weiterhin beim BAFA.

Weite Informationen unter: https://www.bafa.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Energie/2023_10_ebw.html

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