Bundesgerichtshof stärkt dezentrale Energiewende

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Nach einem Rechtsstreit zwischen LichtBlick und EWE Netz, der vor dem Bundesgerichtshof landete, steht fest, dass Energieversorgungsunternehmen künftig fernauslesbare Zähler in ihre Kraftwerke integrieren dürfen.

Diese haben den Vorteil, dass sie den Zähler nicht vor Ort bei dem Kunden ablesen müssen, sondern die Messdaten aus der Ferne auswerten und übertragen können. So können EVUs Energieanlagen, wie zum Beispiel Wärmepumpen, einfacher und preiswerter in den Strommarkt einbinden.

Weitere Informationen zum Rechtsstreit finden Sie hier