Bessere Förderung für Kälte- und Klimaanlagen

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Zum 1. Oktober 2015 verbesserte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Förderbedingungen für Kälte- und Klimaanlagen. Eine Übersicht über die Förderbedingungen gibt es in einer neuen Rubrik im BWP-Verbraucherportal.

Das BAFA erweiterte mit der neuen Richtlinie den Kreis der Antragsberechtigten. Ab sofort können fast alle Wirtschaftssubjekte eine Förderung für effiziente Kälte-/Klimaanlagen beantragten. Ausgenommen sind lediglich Privatpersonen und Freiberufler.

Neu ist zudem auch die Förderung von Anlagen, die Heizen und Kühlen in einem Gerät bzw. System ermöglichen.

Darüber hinaus erleichtert das BAFA das Antragsverfahren durch die Verlängerung von Fristen: Künftig müssen die Anlagen innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung abgenommen werden (bisher 9 Monate), der Verwendungsnachweis ist spätestens 3 Monate nach Abnahme bei der BAFA einzureichen.

Fördergeber ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Das Programm ist eine Maßnahme der Nationalen Klimaschutzinitiative. Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2016 befristet.

Die Förderbedingungen finden Sie im Verbaucherportal des BWP.

Zu den Förderbedingungen

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