Frage zum Beihilferecht immer noch unklar

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In einem Brief hat sich der BEE e.V. an die EU Kommission gewandt, um Klarheit über den Stand des Gesetzesentwurfs zum EEG zu erhalten.

Januar dieses Jahres trat das novellierte EEG in Kraft. die Bundesregierung hat damit einen Schritt vorwärts in Richtung Klimaschutz und Ausbau der Erneuerbaren gemacht. Allerdings sind immer noch Punkte unklar, die der BEE nun in einem Brief an die EU-Kommission erfragt hat. Der Stand der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2021 ist bislang nicht endgültig geklärt. Die Generaldirektion Wettbewerb verweist in ihrem Antwortschreiben, dass dies vor allem an fehlenden Informnationen seitens der Bundesregierung liege.

„Die Bundesregierung hatte im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum EEG immer wieder davon gesprochen, im permanenten Kontakt mit der EU-Kommission zu stehen. Deshalb wurden selbst in der letzten Beratung des Wirtschaftsausschusses noch komplexe Änderungen in den Gesetzentwurf aufgenommen. Nun zeigt die Antwort aus Brüssel, dass die Dauer der beihilferechtlichen Prüfung auch an der Bereitstellung von Informationen seitens der deutschen Regierung hängt", so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

(vollständige Mitteilung des BEE)

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