NRW: Geothermieförderung wieder aktiv

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Die bisher unter progres.NRW bekannte Förderung kann seit dem 17. Februar wieder beantragt werden - allerdings nur für MFH.

In Nordrhein-Westfalen ist die Förderung für oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe wieder möglich. Bislang war das Programm unter dem Namen progres.NRW bekannt, mit der Wiederaktivierung wird der Name des Programmes nicht mehr aktiv verwendet - wesentliche Elemente sind aber geblieben. Seit dem 17.02.2026 können nun im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erneut Anträge gestellt werden.

Gefördert wird die Nutzung oberflächennaher Geothermie bei Bestands-Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten. Die Förderung erfolgt als Festbetrag für Erdwärmesonden in Höhe von 30 Euro pro Bohrmeter, maximal 15.000 Euro und nicht tiefer als 400 Meter.

Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das elektronische Antragsformular bei der zuständigen Bewilligungsbehörde.

Wichtig ist, dass mit der Maßnahme erst nach Bewilligung des Förderantrags begonnen werden darf. Die Richtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 befristet.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ein Thermostat steht auf einem Rasen, umgeben von grünem Gras. Im Hintergrund sind Wolken am blauen Himmel und ein hoher Strommast zu sehen. Das Bild vermittelt ein Gefühl von Natur und Technik in einer ländlichen Umgebung.