Klimaschutzprogramm beschlossen: Offene Fragen im Gebäudesektor

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Die Bundesregierung hat am 25. März ihr neues Klimaschutzprogramm beschlossen. Aus Sicht des Bundesverbands Wärmepumpe bleibt vor allem im Gebäudesektor offen, wie die angekündigten Änderungen am Gebäudeenergiegesetz klimawirksam und rechtssicher unterlegt werden sollen.

Klimaschutzprogramm mit Blick auf 2030-Ziele

Mit dem am 25. März im Kabinett beschlossenen Klimaschutzprogramm will die Bundesregierung bis 2030 zusätzliche Emissionsminderungen erreichen. Das Maßnahmenpaket umfasst zahlreiche Einzelvorhaben und soll dazu beitragen, die nationalen Klimaziele einzuhalten.

Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem Gebäudesektor. Hier stehen nicht nur die laufenden Diskussionen um ein künftiges Gebäudemodernisierungsgesetz im Fokus, sondern auch die grundsätzliche Frage, wie die Klimaziele im Wärmemarkt konkret erreicht werden sollen.

Rechtlicher Rahmen erhöht den Handlungsdruck

Zusätzliche Relevanz erhält das Programm durch die aktuelle Rechtsprechung: Das Bundesverwaltungsgericht hat Anfang des Jahres klargestellt, dass Klimaschutzprogramme alle notwendigen Maßnahmen enthalten müssen, um die gesetzlichen Ziele tatsächlich zu erreichen – und dass diese gerichtlich überprüfbar sind.

Damit steigt der Druck auf die Bundesregierung, insbesondere im Gebäudebereich belastbare und wirksame Maßnahmen vorzulegen.

BWP sieht Klärungsbedarf bei Klimawirkung

Nach Einschätzung des Bundesverbands Wärmepumpe verweist das Klimaschutzprogramm zwar auf die Bedeutung des Gebäudesektors, greift bei der Bewertung der Klimawirkung jedoch weiterhin auf Annahmen aus dem bestehenden Rechtsrahmen zurück.

Gerade vor dem Hintergrund geplanter Änderungen am Ordnungsrecht sei es entscheidend, die Auswirkungen neuer Regelungen transparent darzustellen.

BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel erklärt dazu:
„Für die rechtssichere Umsetzung des Gebäudemodernisierungsgesetzes ist es entscheidend, dass die Klimaschutzwirkung gegenüber der bestehenden Rechtslage nicht abgeschwächt wird. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm nicht Zahlen zur Wirkung der neuen Pläne auf den Tisch legt, sondern noch einmal das 65-Prozent-Gebot anführt, das sie abschaffen möchte. Gerade, wenn man das Ordnungsrecht novelliert, ist es umso bedeutsamer, die Förderung und Systematik auf dem gegenwärtigen ambitionierten Niveau zu erhalten und auch die versprochenen Strompreissenkungen wieder verschärft in den Blick zu nehmen. Richtigerweise betont die Bundesregierung die Bedeutung der BEG-Heizungsförderung für Wertschöpfung und Arbeitsplätze, vor allem auch in den mittelständisch geprägten Wärmepumpenbranche.“

Entscheidende Weichenstellungen stehen noch aus

Solange kein konkreter Gesetzentwurf für das angekündigte Gebäudemodernisierungsgesetz vorliegt, bleibt offen, wie die Bundesregierung ihre klimapolitischen Ziele im Gebäudesektor konkret umsetzen will.

Für die weitere Entwicklung wird entscheidend sein, wie Klimawirkung, Förderung und energiepolitische Rahmenbedingungen – insbesondere beim Strompreis – zusammengeführt werden.

 

Das Klimaschutzprogramm und die Begleitdokumente finden Sie hier zum Download: BMUKN: Klimaschutzprogramm 2026 (KSP 2026)

Titelbild des Klimaschutzprogramms 2026. Es zeigt eine grüne und blaue Illustration einer Karte Deutschlands, umgeben von Icons, die mit Umweltschutz und Nachhaltigkeit in Verbindung stehen. Der Hintergrund zeigt eine Wohnstraße mit modernen Gebäuden.