Was kommt auf Bauherren mit der EnEV-Verschärfung zu?

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Am 1. Januar 2016 verschärft sich die EnEV nochmals. Ab diesem Tag senkt die Bundesregierung den zulässigen Primärenergiebedarf für Neubauten um 25 % im Vergleich zur aktuell geltenden Verordnung. Bauherren, die nach diesem Stichtag einen Bauantrag stellen sind also gut daran beraten sich vorher eingehend mit dem Energieverbrauch ihres Traumhauses zu befassen.

Energie einsparen können sie z.B. durch die Dämmung des Gebäudes oder das Heizsystem. Gerade letzteres spielt beim Primärenergieverbrauch eine wichtige Rolle. Fossile Heizungen lassen sich nur in Kombination mit anderen Erneuerbaren Energien noch in Neubauten unterbringen und das ist wiederum mit höheren Investitionen verbunden. Schlaue Bauherren setzen deswegen auf die Wärmepumpe, denn sie erreicht die Anforderungen auch als alleinstehende Technologie problemlos. Grund dafür ist der geringe Anteil an Strom, den sie benötigt, um das drei- bis fünffache an Wärme zu erzeugen. Denn dieser wird im Zuge der Energiewende immer grüner, so dass die Bundesregierung den Primärenergiefaktor für Strom zum 1. Januar von 2,4 auf 1,8 abermals anpasst.

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