Wärmepumpen von Bauprodukteverordnug ausgenommen

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Seit dem 1. Juli 2013 sind gemäß der europäischen Bauproduktenverordnung durch den Hersteller Leistungserklärungen für die betroffenen Produkte auszustellen.

Deshalb werden zurzeit Standardbriefe von Großhändlern versendet. Leistungserklärungen können aber nur für Bauprodukte ausgestellt werden, die von einer harmonisierten Norm auf Basis der europäischen Bauproduktenrichtlinie/-verordnung erfasst sind oder einer Europäischen Technischen Bewertung entsprechen, die für das Bauprodukt ausgestellt worden ist. Wärmepumpen fallen nicht unter die Verordnung, weshalb auch keine Leistungserklärung ausgestellt werden muss.