Wärmepumpen von Bauprodukteverordnug ausgenommen
Deshalb werden zurzeit Standardbriefe von Großhändlern versendet. Leistungserklärungen können aber nur für Bauprodukte ausgestellt werden, die von einer harmonisierten Norm auf Basis der europäischen Bauproduktenrichtlinie/-verordnung erfasst sind oder einer Europäischen Technischen Bewertung entsprechen, die für das Bauprodukt ausgestellt worden ist. Wärmepumpen fallen nicht unter die Verordnung, weshalb auch keine Leistungserklärung ausgestellt werden muss.