NRW-Handwerksbetriebe: Bildungsprämie für Wärmepumpen-Schulungen
Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen können für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten im Bereich Wärmepumpe weiterhin eine Bildungsprämie von bis zu 900 Euro erhalten. Die Förderung steht seit Januar zudem einem erweiterten Kreis von Fachkräften offen.
Für die Bildungsprämie Wärmepumpe in Nordrhein-Westfalen stehen weiterhin Fördermittel zur Verfügung. Seit Anfang des Jahres ist die Beantragung der Bildungsprämie zudem für weitere Berufsgruppen geöffnet. Gefördert wird die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen nach der Richtlinie VDI 4645-1 „Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb“ sowie an vergleichbaren Schulungen. Die Förderung beträgt bis zu 900 Euro pro Person.
Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die Mitglied einer örtlichen Handwerkskammer sind. Dazu zählen Betriebe aus den Gewerken Schornsteinfeger, Installateure und Heizungsbauer, Kälteanlagenbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer sowie Elektrotechniker. Darüber hinaus können auch Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt werden, von der Förderung profitieren.
Nach Angaben der Bezirksregierung Arnsberg stehen für das laufende Jahr noch Fördermittel zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt vollständig digital, die Bewilligung wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen erteilt.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung erhalten Sie auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg: Förderung einer Bildungsprämie Wärmepumpe
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe von KI erstellt.
