Neuer Praxisratgeber

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Unsere neue Broschüre begleitet sie bei Ihrer Wahl zum Heizungstausch und gibt Ihnen wichtige Fakten für die richtige Entscheidung mit an die Hand.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das über arbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG)! Hiermit wird der Ausstieg aus der Ver brennung fossiler Brennstoffe, wie Öl und Erdgas, in der Gebäudeheizung festgelegt und der Einsatz erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungen verbindlich geregelt.

Ab 2045 darf eine Gebäudeheizung nur noch vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Als erste Maßnahme ist ein Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien für alle neu eingebauten Heizungen verbindlich. Diese gesetzliche Verpflichtung tritt schrittweise in Kraft und ist abhängig von Randbedingungen, wie der kommunalen Wärmeplanung.

In Kommunen, die noch keinen Wärmeplan ausgewiesen haben und mit oder mehr als 100.000 Einwohner haben gilt die 65-Prozent-Regel ab dem 1.7.2026 und in Kommunen bis 100.000 Einwohner ab dem 1.7.2028. Wird ein Wärmeplan in diesen Kommunen vor den Stichtagen erstellt, gilt die 65-Prozent-Regel einen Monat nach Bekanntmachung der Gebietsausweisung.

Entscheidungen für eine neue Heizung haben also langfristige Konsequenzen. Mit einer Wärmepumpe werden die Anforderungen von 2045 bereits heute erfüllt. Darüber hinaus wird ihr Einsatz attraktiv gefördert. Für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich jetzt eine neue Heizung einbauen lassen wollen, die nicht den zukünftigen Anforderungen entspricht, schreibt das GEG eine ausführliche Beratung vor, um auf die damit verbundenen Kostenrisiken hin- zuweisen. In diesem Ratgeber finden Sie zusätzliche Informationen rund um das verpflichtende Beratungsgespräch.

Inhalt:

1. Heizungstausch und Gebäudeenergiegesetz (GEG)

2. Darum Wärmepumpe

3. Kurz aufgeräumt

4. Ein Blick zu den europäischen Nachbarn

5. Hinweis Beratungspflicht

6. Infomaterial

Hier geht es zum Ratgeber!

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