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Neuer Gebäudeenergieausweis

In den Immobilienanzeigen müssen bei Objekten, dessen Ausweis nach dem 1. Mai2014 ausgestellt wurde das Baujahr, die Art des Energieausweises, der Energieträger, der Endenergiebedarf oder –verbrauch sowie die Energieeffizienzklasse angeben werden. Bei Ausweisen, die vor dem Stichtag ausgestellt wurden, fällt die Angabe der Effizienzklasse weg, da diese erst seit 2014 Bestandteil des Ausweises ist.
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