Neue MAP-Förderrichtlinie in Kraft

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Ab sofort können wieder Anträge auf Förderung gestellt werden

Die neue Förderrichtlinie ist in Kraft, ab sofort können beim BAFA wieder Anträge gestellt werden.
Die Förderung im Neubau fällt komplett weg. Die Fördersätze im Bestand ändern sich nicht. Außerdem gelten ab sofort höhere Effizienzanforderungen. Wärmepumpen werden nur noch dann gefördert, wenn sie die folgenden hohen Jahresarbeitszahlen erreichen:

  • Jahresarbeitszahl von mind. 3,7 bei Luft / Wasser-Wärmepumpen
  • Jahresarbeitszahl von mind. 4,3 bei Wasser / Wasser-Wärmepumpen sowie Sole / Wasser-Wärmepumpen
  • Jahresarbeitszahl von mind. 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen

Der für die Berechnung der Jahresarbeitszahl benötigte COP-Wert ist mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachzuweisen. Der Nachweis des EHPA (European Quality Label for Heat Pumps) Wärmepumpen-Gütesiegels wird als gleichwertiger Nachweis anerkannt. Einzelheiten der Nachweisführung regelt das BAFA.
Alle Boni sind gestrichen mit Ausnahme des regenerativen Kombinationsbonus. Hier gibt es künftig 500 € Zuschuss statt wie bisher 750 €. Ab dem 1. Januar 2011 sind außerdem nur noch Wärmepumpen förderfähig, deren Umwälzpumpen hohe Effizienz-Anforderungen (entsprechend der Effizienzklasse A) erfüllen.

neue MAP-Förderrichtlinie
tabellarische Übersicht der Fördersätze