Koalition einigt sich auf Verteilung von CO2-Abgabe in Mietverhältnissen

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Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat die Ampel-Koalition sich auf einen Mechanismus geeinigt.

Die Zeitung zitiert den SPD-Abgeordneten Bernhard Daldrup, laut dem nach dem Kompromiss auf der untersten Stufe bei besonders emissionsreichen Gebäuden die Vermieter nun 95 Prozent der CO2-Abgabe tragen müssten. „Damit ist der Anreiz für die Vermieter größer, energiesparende Investitionen vorzunehmen“, so Daldrup. „Umgekehrt sind die Vermieter im oberen Segment weitgehend entlastet.“

Die Frage nach der Verteilung der CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern scheint damit nach einer langen Auseinandersetzung, die bereits die große Koalition beschäftigte geklärt. Nun rechnen führende Ampel-Politiker*innen mit einem schnellen Gesetzgebungsprozess: „Das Gesetz wird am Donnerstag im Bundestag aufgesetzt und tritt wie geplant 2023 in Kraft“, zitiert die FAZ die baupolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Christina-Johanne Schröder.

Mit dem neuen Mechanismus werden einerseits die Mieter*innen in besonders energieeffizienten Gebäuden erheblich entlastet. Gleichermaßen wird ein weiterer Anreiz für Vermieter geschaffen, die Umrüstung von ineffizienten fossilen Anlagen auf erneuerbare Wärme innerhalb progressiver Zeitrahmen zu schaffen. Dass Wärmepumpen sich als wirtschaftliche Lösungen in Mehrfamilienhäusern anbieten, hatte zuletzt ein Kurzgutachten der Prognos AG bestätigt.

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